"Können Sie mich hören?"

Fiese Betrugsmasche am Telefon: So verhindern Sie einen ungewollten Vertragsabschluss

ARCHIV - 11.10.2019, Bayern, Würzburg: Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon. In Hessen werden viele Seniorinnen und Senioren durch den sogenannten Enkeltrick oder Schockanruf um ihr Erspartes gebracht. (zu dpa: "Die Masche mit der Angst: Telefonbetrüger setzen auf Panik bei Opfern") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Unzählige Verträge werden am Telefon verkauft - oft mit einer fiesen Betrugsmasche.
kjh arb axs akb axs nis pil, dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Von Ron Perduss
„Können Sie mich hören?“ – mit diesem unscheinbaren Satz am Telefon beginnt in zehntausenden Fällen der Betrug. Das „Ja“ wird dann genutzt, um später zu behaupten, hier wurde am Telefon ein Vertrag abgeschlossen. Vom Zeitschriftenabonnement bis hin zum Stromvertrag werden unzählige Verträge am Telefon durch Anrufe verkauft.
Über 150.000 Beschwerden gab es allein in diesem Jahr bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Telefonanrufe. Das die wahre Zahl um ein Vielfaches höher liegen wird, kann man sich schnell ausrechnen.

Sind Verträge, die ich am Telefon schließe, rechtsgültig?

Ob im Geschäft, Online, an der Haustür oder eben auch am Telefon – wenn zwei Parteien sich über einen Vertrag einig sind, so kann dieser auch rechtsgültig geschlossen werden. Gerade Mobilfunkunternehmen setzen auf telefonische Vertragsverlängerung. Die Gespräche werden als Beweissicherung mit Zustimmung des Kunden aufgezeichnet. So kann im Nachgang bewiesen werden, dass hier ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Ausnahmen sind seit Neuestem Strom- und Gasanbieter. Der Vertrag darf zwar am Telefon durchgesprochen werden, muss aber erst schriftlich fixiert werden.

Lese-Tipp: Auch per SMS versuchen Betrüger ihr Glück, an Ihre sensible Daten zu kommen.

Ich habe am Telefon etwas versehentlich abgeschlossen: Wie komme ich da wieder raus?

Hier gelten die gleichen Regeln, wie auch beim Onlineshopping. Sie können 14 Tage nach Vertragsabschluss den geschlossenen Vertrag widerrufen. Das geht via Brief, E-Mail oder Fax. Wichtig ist, dass Sie es schriftlich machen, um einen Nachweis zu haben.

Spar-Tipp: Strom-und Gasanbieter wechseln und dabei jährlich Geld sparen!

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Kann ich meine Telefonnummer für solche Anrufe sperren lassen?

Das ist technisch an sich möglich, aber praktisch kaum umsetzbar. Dann dafür brauchen Sie die Rufnummer, die Sie gern sperren lassen möchten. Da die Betrüger oft mit unterdrückten oder falschen Rufnummern anrufen, ist eine Sperre praktisch kaum möglich.

So verhindern Sie einen ungewollten Vertragsabschluss

Wenn Sie unerlaubte Anrufe erhalten, lassen Sie sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln. Achten Sie darauf, dass Sie an keiner Stelle „JA“ sagen und geben Sie selbstverständlich keine persönlichen Daten und Kontoverbindungen preis. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und wenn möglich die Rufnummer und melden Sie den unerlaubten Anruf der Bundesnetzagentur. Unerlaubte Werbeanrufe sind in Deutschland verboten.