Alle wichtigen Fragen rund um die Silvester-Knallerei
Feuerwerkverkauf gestartet! Woran erkenne ich legale Böller und Raketen?
von Sandy Liesen
Das neue Jahr mit einem lauten Knall begrüßen – in den vergangenen zwei Jahren war das wegen der Corona-Einschränkungen nicht möglich. Diesen Jahreswechsel dürfen wir wieder mit privatem Feuerwerk feiern, wichtig dabei: Damit die Böllerei keine bösen Folgen hat, sollten wir unbedingt darauf achten, nur geprüftes Feuerwerk zu verwenden. Aber wie erkennt man das eigentlich? Ab welchem Alter dürfen wir Böller und Raketen shoppen? Und ab wie viel Uhr darf eigentlich gezündet werden? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Was macht illegale Knallkörper so gefährlich?
Illegale Böller „enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse“, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Seite. „Zudem ist nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand einzunehmen.“ Deswegen warnt die BAM ausdrücklich vor nicht geprüftem Feuerwerk, das Zünden eines Knallkörpers in der Hand könne gravierende Verletzungen zur Folge haben, die zu schweren Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger sowie zu Gehörschäden führen könnten, heißt es weiter.
Woher weiß ich, dass mein Feuerwerk geprüft ist?
Geprüftes Feuerwerk muss zwei Kennzeichen aufweisen: Eine Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle.
Ein Beispiel für das CE-Kennzeichen: CE-0589 (für die BAM)
Ein Beispiel für die Registriernummer: 0589 – F2 – 1234
Die ersten vier Ziffern geben Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht für die BAM. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2 (größere Raketen und Pyrotechnik), 1234 ist eine fortlaufende Nummer.
Das Feuerwerk sollte unbedingt eine deutsche Gebrauchsanleitung haben.
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Können wir altes Feuerwerk aus den vergangenen Jahren noch benutzen?
Die BAM rät dringend davon ab. Lange gelagertes Feuerwerk sei unberechenbar, denn es „kann unter Umständen durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verlieren oder langsamer reagieren. (...) Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion im Rahmen der erlaubten Grenzen etwas verändern und gegebenenfalls etwas schneller oder langsamer reagieren.“
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Ihre Meinung ist gefragt:
Ab welchem Alter dürfen wir Böller, Raketen und Co. shoppen?
Es gibt in Deutschland zwei Kategorien von Feuerwerk, die Privatpersonen im Laden kaufen können: F1 und F2.
Zu Kategorie F1 zählen die kleineren, harmloseren Böller, wie Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Sie sind das ganze Jahr über erhältlich und dürfen schon an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
Zu Feuerwerk der Kategorie F2 zählen die größeren Raketen, Pyrotechnik, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper. Diese Feuerwerke werden nur an den Tagen vor Silvester verkauft (29. bis 31. Dezember) – und zwar nur an erwachsene Personen ab 18 Jahren.
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Ab wie viel Uhr darf geböllert und gezündet werden?
Offiziell dürfen wir in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 0 Uhr Feuerwerkskörper zünden. So ist es in der Sprengstoffverordnung festgelegt. Insgesamt darf also 48 Stunden geböllert werden. Aber: Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die genauen Zeiten, deswegen kann es je nach Wohnort leichte Abweichungen geben. Wer außerhalb der festgelegten Zeiten böllert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
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