SIE war die Nummer eins

Ex-Tennis-Star muss Mega-Summe blechen

Bildnummer: 09286560  Datum: 07.06.1992  Copyright: imago/Stockhoff
TENNIS FRENCH OPEN 1992 ROLAND GARROS, 25.05.-07.06.1992, PARIS - Arantxa Sanchez-Vicario (ESP) Tennis French Open 1992; xmk x0x 1992 quer Tennis Grand Slam Turnier Paris French Open 1992 Sandplatz Roland Garros Aktion Frauen 

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Arantxa Sanchez Vicario
Imago Sportfotodienst

Kleingeld reicht hier nicht aus!
Für Arantxa Sanchez Vicario (52) wird es jetzt richtig teuer. Die frühere Tennis-Weltranglistenerste muss wegen Betrugs mehrere Millionen Euro zurückzahlen. Immerhin: Das Gefängnis bleibt ihr erspart.
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Arantxa Sanchez Vicario wollte Bankschulden nicht bezahlen

Ein Gericht in Barcelona sah es als erwiesen an, dass Arantxa Sanchez Vicario und ihr Ex-Mann Josep Santacana Vermögenswerte verheimlicht haben, um Bankschulden nicht bezahlen zu müssen.

Das müssen sie nun allerdings nachholen! Und es wird richtig teuer: Beide müssen mehr als 6,6 Millionen Euro an eine Bank in Luxemburg blechen. Bei dem Kreditinstitut soll das Ex-Paar die Schulden gehabt haben.

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Im Urteil heißt es, dass die Angeklagte über genügend Vermögen verfügte und verfügt, um ihre Rückstände zu begleichen. In ihrer Tennis-Karriere verdiente die viermalige Grand-Slam-Siegerin rund 17 Millionen Dollar Preisgeld.

Arantxa Sanchez Vicario zu Haftstrafe verurteilt - auf Bewährung

Wegen Vermögensverschleierung wurde die tief gefallene Tennis-Legende zudem zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Hinter Gitter muss die 52-Jährige aber nicht. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, teilte die Justizpressestelle am Mittwoch auf Anfrage mit. Das sei bei diesem Strafmaß möglich, wenn keine Vorstrafen vorlägen, was bei Sanchez Vicario der Fall sei.

Dabei außer Acht gelassen worden war offenbar, dass Sanchez Vicario 2009 schon einmal verurteilt worden war. Damals wegen Steuerhinterziehung!

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Ihr Ex-Mann, der ihr Vermögen verwaltet habe, wurde hingegen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Diese Strafe könne nicht ausgesetzt werden.

Ob damit endlich Ruhe in ihre finanziellen Machenschaften einkehrt? (pol/dpa)