Nach brutalem Mord in HannoverEx-Freund auf Friedhof verscharrt: Neuauflage von Prozess

Peter Steffen
Ein Mann und eine Frau stehen ab Montag erneut vor dem Landgericht Hannover. Sie haben einen Mann ermordet. Das Strafmaß muss neu verhandelt werden.
deutsche presse agentur

Emre A. und Tanja W. sind Mörder. Dieses Urteil des Landgerichts Hannover bestätigt auch der Bundesgerichtshof. Trotzdem geht der Prozess nun in eine neue Runde. In dem neuen Verfahren müsse das Strafmaß neu festgesetzt werden, sagte eine Landgerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Frau hatte eine neunjährige und ihr Freund eine 14-jährige Haftstrafe bekommen.

Furchterregende Tötungsfantasien

Emre A. und seine Freundin Tanja W. begehen vor knapp zwei Jahren einen besonders brutalen Mord. Das Opfer ist der Ex-Freund von Tanja W. Sie hatte ihn nach der Trennung wegen Vergewaltigung angezeigt. Dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Im April 2020 locken sie den Ex-Freund aus Bielefeld nach Hannover. In der Wohnung von Emre A. attackiert dieser ihn mit einem japanischen Kurzschwert und tötet ihn mit mehr als 100 Messerstichen. Auf einem Friedhof in Hannover Kirchrode verscharrt das Paar die Leiche.

Im Februar 2021 verurteilt das Landgericht Hannover beide Angeklagte wegen Mordes. Gerichtssprecher Dominik Thalmann sagt damals im RTL-Interview: „Die Angeklagten haben aus Wut und Hass gehandelt. Sie haben aus furchterregenden Tötungsfantasien gehandelt und haben diese in äußerst brutale Art und Weise in die Tat umgesetzt.“

Kommen die Mörder nun früher frei?

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs bleibt die Verurteilung beider Angeklagter wegen Mordes bestehen, ebenso die Unterbringung des inzwischen 25 Jahre alten Täters in der Psychiatrie. In dem neuen Verfahren müsse aber das Strafmaß neu festgesetzt werden, sagte eine Landgerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Frau hatte eine neunjährige und ihr Freund eine 14-jährige Haftstrafe erhalten.

Im ersten Verfahren hatte die Verteidigerin von Tanja W. einen Freispruch gefordert. "Sie ist nicht in der Lage andere Leute zu lesen und auch zu verstehen, ihr eigenes Handeln nachzuvollziehen, also wie wirkt sie auf andere Leute - aufgrund ihres Asperger Syndroms", sagte die Verteidigerin Tanja Brettschneider damals im RTL-Interview. Beide Verurteilte leben mit dem Asperger Syndrom, eine Form von Autismus.

Im Revisionsprozess geht es jetzt um juristische Details, die sich auf die Höhe der Strafe auswirken können. Drei Vehandlungstage sind angesetzt. (dpa/nkn)