EU-Gesetz zur Kennzeichnung von Honig, Marmelade und Co. beschlossen
Aufgepasst! Das ändert sich bei uns auf dem Frühstückstisch

Mehr Klarheit bei der Kennzeichnung!
Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.
Verbraucher sollen besser über Inhalte und Herkunft aufgeklärt werden
Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch beschlossen. Ziel sei, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft der Lebensmittel aufzuklären und Betrug zu verringern, teilen die EU-Staaten mit. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Regeln gegeben. Sie sollen spätestens zum Sommer 2026 angewendet werden.
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Das ändert sich beim Honig
Bei Honigmischungen müssen den Angaben nach künftig die Herkunftsländer und ihr jeweiliger Anteil angegeben werden. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob in ihrem Hoheitsgebiet nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen, wenn diese zusammen mehr als die Hälfte der Mischung ausmachen.
Das ändert sich beim Fruchtsaft

Mit Blick auf die steigende Nachfrage nach zuckerreduzierten Getränken soll auch die Kennzeichnung von Fruchtsäften eindeutiger werden, wie aus der Richtlinie hervorgeht. So können die Säfte drei neuen Kategorien zugeordnet werden: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Um als zuckerreduziert zu gelten, sollte der Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent geringer sein als bei herkömmlichem Fruchtsaft.
Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sei nicht bewusst, dass ein Fruchtsaft - anders als ein Nektar - keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfe. Die neue Norm sehe daher auch vor, dass die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ auf dem Etikett genutzt werden könne.
Das ändert sich bei Marmelade und Konfitüre
Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden. Dem Beschluss zufolge müssen es bei „Konfitüren extra“ 500 Gramm sein.
Das Gesetz lässt außerdem Behandlungen zu, mit denen laktosefreie Trockenmilcherzeugnisse hergestellt werden könnten. (dpa/eku)
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