Nach Gebühren-Urteil von BGH

Diese Banken drohen ihren Kunden mit Kündigung, wenn sie ihr Geld zurückfordern

Das Logo der Sparda Bank Baden-Württemberg, aufgenommen am 29.01.2015 in Stuttgart (Baden-Württemberg) vor der Bilanz-Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa ++
Die Sparda-Bank Baden-Württemberg stellt ihre Kunden vor die Wahl.
Bernd Weißbrod, picture alliance

Das Urteil des Bundesgerichtshofs war klar und deutlich: Banken und Sparkassen können nicht einseitig ihre Gebühren erhöhen, wie es ihnen passt. Der Kunde muss der Erhöhung zustimmen. Viele Kreditinstitute haben jetzt damit begonnen, die zu unrecht erhobenen Gebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen. Doch einige Banken scheint das Urteil nicht zu interessieren und drohen ihren Kunden offen mit Kündigung.

Banken stellen ihre Kunden vor die Wahl: Friss oder stirb!

So manches Kreditinstitut scheint laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) die begründeten Ansprüche der eigenen Kunden als Kampfansage zu verstehen. Namentlich werden folgende Banken von der FAZ aufgezählt, die unverhohlen mit der Kündigung drohen, falls die Kunden nicht auf ihre Ansprüche verzichten. Genannt werden:

  • Volksbank Stuttgart und Göppingen

  • Sparda-Bank Baden-Württemberg

Auch die Verbraucherzentrale in Stuttgart nahm explizit die Gebührenpraxis der Genossenschaftsbank Sparda-Bank Baden-Württemberg ins Visier. Diese hat nach eigenen Angaben über 530.000 Mitglieder. In Schreiben an ihre Kunden werde im Fall einer Rückerstattung eine Art Strafgebühr in Aussicht gestellt, monierte die Verbraucherzentrale.

Das Kreditinstitut wies die Vorwürfe zurück: „Unsere Vorgehensweise sehen wir als logische Konsequenz aus dem Urteil", erklärte ein Sprecher. Kunden, die dies wollten, bekämen Gebühren zurück. Dann sei eine neue Vereinbarung nötig, mit einer monatlichen Gebühr von 7,50 Euro. Die Bank bietet Kunden auch an, auf eine Rückerstattung zu verzichten und dafür die bisherige Kontogebühr von fünf Euro beizubehalten. Und wer keine der beiden Möglichkeit in Betracht ziehe, dem drohe laut FAZ die Kündigung.

Auch andere Institute sollen dazu übergegangen sein, ihren Kunden zu drohen, wenn diese ihre berechtigten Ansprüche geltend machten. Laut FAZ rät die Verbraucherkanzlei Gansel ihren Mandanten, sich schriftlich an die Bankenaufsicht BaFin zu wenden. Die Aufsichtsbehörde soll mit einer Allgemeinverfügung Druck auf die Banken machen, damit die das Geld auszahlen.

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Diese Banken zahlen ihren Kunden freiwillig Gebühren zurück

Doch viele Banken setzen freiwillig das Gebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs um und zahlen ihren Kunden die zu unrecht erhobenen Gebühren zurück. Zu den Banken, die Gebühren zurückerstatten, gehören laut FAZ:

  • Netbank

  • Sparda-Bank

  • Volkswagen Bank

  • VR-Bank Bonn

  • Westerwald Bank

Dabei sollen Kunden zwischen 12 und 200 Euro zurückerhalten haben. Die Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte erklärte gegenüber der FAZ, dass ihre Mandanten durchschnittlich 111 Euro zurückbekommen hätten.

Als Kunde sollte man spätestens jetzt genau wissen, ob man seiner Bank Geld anvertrauen kann – oder eben nicht. (dpa/aze)