Edathy stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft - Parteiausschluss droht
Der unter Kinderpornografie-Verdacht stehende SPD-Politiker Sebastian Edathy hat erneut Strafanzeige gegen die ermittelnden Behörden gestellt. In einer Pressemitteilung wirft er den Verantwortlichen Befangenheit und die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor und forderte, "die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Celle von der Zuständigkeit für das Verfahren zu entbinden".

"Die Ermittlungsbehörden haben bei ihrem Umgang mit Sebastian Edathy jedes Maß verloren", erklärte sein Rechtsanwalt Christian Noll. Die Anklagebehörde missachte die jedem Menschen zustehende Unschuldsvermutung. Zudem habe sie mit der Veröffentlichung von Details aus seiner Privatsphäre Dienstgeheimnisse verletzt. "Herr Edathy muss davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden die vollständige Ermittlungsakte der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung' zugänglich gemacht haben", erklärte der Verteidiger mit Blick auf einen umfangreichen Bericht über die Vorwürfe gegen Edathy in dem Blatt.
SPD leitet Parteiordnungsverfahren ein
Gleichzeitig wurde bekannt, dass die SPD jetzt auch den Parteiausschluss von Edathy anstrebt. Zuvor hatte der SPD-Vorstand bereits das Ruhen seiner Mitgliedsrechte beschlossen. "Es gibt ein formales Parteiordnungsverfahren gegen Herrn Edathy", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi nach einem einstimmigen Beschluss des Parteipräsidiums. Grund sei das moralisch unkorrekte Verhalten Edathys, das nicht zur Haltung der SPD passe.
Das bekannteste Ausschlussverfahren auf Betreiben des Vorsitzenden Sigmar Gabriel war bisher das gegen Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin wegen seiner umstrittenen Migranten-Thesen. Es wurde aber eingestellt. Insgesamt sind Ausschlüsse in juristisch komplizierten Verfahren nur bei schwerwiegenden Gründen durchzusetzen. Mit dem Parteiordnungsverfahren muss sich nun die Bezirksschiedskommission Hannover befassen.