Supertalent-Jurorin als Teenie viel zu klein
Ekaterina Leonova: „Ich war auf der untersten Grenze vom Normbereich“

Sie hat Beine bis zum Himmel – und kann damit auch noch wahnsinnig gut tanzen!
Ja, „Let’s Dance“-Profitänzerin Ekaterina Leonova macht auf dem Tanzparkett wirklich eine Hammer-Figur. Kaum zu glauben, dass die heute 36-Jährige im Teenie-Alter unter ihrem Körper gelitten hat. „Ich war auf der untersten Grenze vom Normbereich, 20 Zentimeter ungefähr zu klein und 25 Kilo zu wenig“, erzählt Ekat RTL. Besonders heftig: Innerhalb eines Jahres kommt der Wachstumsschub – und damit die Schmerzen ...

Ekaterina Leonova hatte schon einen Termin im Krankenhaus
Während bei den anderen Mädels in Ekaterina Leonovas Klasse die Brüste immer größer wurden, fehlte bei ihr jedes noch so kleine „Zeichen von Weiblichkeit“. Das fällt auch ihrer Mama auf, die sich damals zunehmend Sorgen um ihre Tochter macht. „Wir haben schon einen Termin gemacht fürs Krankenhaus für die Diagnostik“, erinnert sich die frischgebackene Supertalent-Jurorin bei RTL. Die Busfahrer haben sie sogar bis ins Teenie-Alter umsonst mitfahren lassen, weil Ekaterina mit 14 noch aussah, als wäre sie zehn Jahre alt.

„Let's Dance“-Profi: „Ich musste mich fast jeden Tag übergeben“
Doch kurz vor dem Termin im Krankenhaus wendet sich allmählich das Blatt. „In einem Jahr bin ich 1,70 Meter geworden. Das war superanstrengend, mir war so schwindelig. Ich musste mich fast jeden Tag übergeben, ich konnte beim Training auch keine Drehung machen, mir war schlecht“, so die „Let’s Dance“-Profitänzerin im RTL-Interview. Klar, dass das ein gerade einmal 15-jähriger Körper nicht mal eben so wegsteckt: „Meine Muskulatur hat es nicht geschafft mit meinen Knochen zu wachsen.“ Die Folge: Tränen und höllische Schmerzen.
Im Video: Wegen zu kleiner Brüste! Ekaterina Leonova wurde früher gemobbt
Umso schöner, dass sich am Ende alles von alleine eingependelt hat. Heute ist Ekaterina mit 1,73 Meter sogar größer als der Rest ihrer Familie. Und auch in Sachen Aufmerksamkeit und Erfolg kann sich die 36-Jährige nicht beschweren. (ngu)