Das sind Ihre Rechte beim Autokauf
Kauf beim Händler oder von privat?
Der Käufer kann den Händler mindestens ein Jahr lang für Sachmängel haftbar machen. Dabei kann er zunächst die kostenlose Reparatur verlangen. Gelingt das nicht, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Der private Verkäufer darf die Mängelhaftung ausschließen. Er haftet dann nur für arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich zugesagte Eigenschaften. Der Käufer hat dann Anspruch auf Schadenersatz und kann das Fahrzeug zurückgeben und die Rückzahlung des vollen Kaufpreises verlangen.
Für den Kauf am besten einen Musterkaufvertrag, z.B. den des ADAC verwenden.
Wann hat ein Gebrauchtwagen Mängel?
Hat das Auto nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit" gilt das als Mangel. Abnutzungs- und Verschleißerscheinung dürfen nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Käufer die Mängel übrigens nicht beweisen. Der Verkäufer muss stattdessen belegen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war.
In welchen Fällen haftet der Verkäufer für Mängel?
Zum Beispiel:
Angaben über Baujahr und Erstzulassung stimmen nicht.
Der Erstmotor, wenngleich gründlich überholt, wird als Austauschmotor bezeichnet.
Der Tachostand ist manipuliert.
Der Verkäufer macht falsche Angaben über die Vorbesitzer, auch wenn sich deren Anzahl aus dem Kfz-Brief ergibt.
Sind zusätzliche Gebrauchtwagen-Garantien sinnvoll?
Die meisten Händler verkaufen heutzutage Gebrauchtwagen auch mit Garantie. Sie ist entweder schon in den Kaufpreis eingerechnet oder kostet zusätzlich zwischen 100 und 300 Euro. Gebrauchtwagen-Garantien sind allerdings nicht mit denen für Neufahrzeuge vergleichbar, weil sie typische Gebrauchtwagen-Mängel nicht abdecken. Sie beziehen sich nur auf bestimmte Fahrzeugbaugruppen und liefern häufig lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Lohn- bzw. der Materialkosten je nach Laufleistung. Dazu kommen Kosten für vorgegebene Wartungsarbeiten. Hier muss man sich genau die Bedingungen des Vertrags anschauen. Tipp: Genau abwägen, ob sich für einen Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung eine Garantie überhaupt noch rechnet.
Was muss beim Verkauf beachtet werden?
Wichtig: Der Kaufvertrag sollte auch so genannte Veräußerungsanzeigen enthalten, die der Verkäufer nach Vertragsabschluss sofort an seinen Versicherer und die Behörde schicken sollte.
Zudem sollte der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen behalten. Denn "vergisst" der Käufer die Ummeldung, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer trotzdem für das laufende Jahr für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie haften muss.
Achten sollte der Verkäufer auch darauf, dass der Mustervertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthält. Darin muss abgeklärt werden, ob der Käufer den Vertrag fortführt oder kündigt. Leider fehlt diese Klausel bei manchen Musterverträgen. Erklärt der Käufer, er übernehme den Vertrag, hält sich die Kfz-Versicherung des Verkäufers wegen der Beitragszahlung an ihn. Erklärt der Käufer, die Versicherung kündigen zu wollen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv.