Neue Gesetze, neue Regeln
Das ändert sich im Juli 2021

Der Juli bringt viel Neues für Verbraucher: Das Verbot für Einweg-Plastik kommt, die Homeoffice-Pflicht endet, Online-Glücksspiele werden Konten für Spieler Pflicht und die Rente wird erhöht - aber nicht für jeden. Ein Überblick:
Einwegplastik verboten, Online-Poker erlaubt
Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten. Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr. Auch bestimmte Trinkbecher sowie Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Vorhandene Ware darf noch verkauft werden.
Online-Poker und Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen.
Ende der Homeoffice-Pflicht, teilweise Rentenerhöhung
Seit heute gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. "Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen", erklärt die Bundesregierung. Testangebote für in Präsenz arbeitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben verpflichtend. Ausnahme: Beschäftigte, die einen vollständigen Impfschutz besitzen oder nachweislich von COVID-19 genesen sind.
Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro.
Höhere Kosten bei Warenbestellungen
Wer in Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder auch der Schweiz kleinere Waren bestellt, muss vom 1. Juli an mit höheren Kosten rechnen. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer auch für Artikel entrichtet, für die bisher eine Freigrenze von 22 Euro galt. Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent. Für Bücher sind sieben Prozent fällig. Für den eigentlichen Zoll, der zusätzlich erhoben wird, gilt weiter eine Freigrenze von 150 Euro.
Digitaler Corona-Impfnachweis und Aufhebung der Reisewarnung
Das digitale Covid-Zertifikat ist ab 1. Juli EU-weit einsetzbar. Es dient als Nachweis dafür, von Corona genesen, vollständig dagegen geimpft oder negativ darauf getestet worden zu sein. Die EU-Kommission hatte die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, zuvor die Umsetzung auf Landesebene zu gewährleisten. Für Inhaber dieses digitalen Nachweises dürfen keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests vorgeschrieben werden. Der Impfpass in Papierform behält weiterhin seine Gültigkeit.
Ab 1. Juli gibt es keine generelle Reisewarnung für touristische Reisen in Risikogebiete mehr. Reisewarnungen gelten hier dann für Regionen, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet (Inzidenz ab 200) oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.Bei Reisen in Länder der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, die nicht mehr als Risikogebiet eingestuft sind, wird "um besondere Vorsicht" gebeten. Dies gilt auch für Drittstaaten, die nicht als Risikogebiet gelten, wenn es für sie keine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gibt.
Änderungen im Mobilfunk und KFW-Förderung
Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt. Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten. Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich.
Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst. Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.
Quelle:dpa