Einreisebeschränkungen, Quarantäne-Gefahr, Bußgelder

Corona-Urlaubsfallen: Diese Regeln der Urlaubsländer sollten Touristen kennen

Strand von Mallorca
In Deutschland sowie im Ausland gelten für Urlauber die unterschiedlichsten Corona-Regelungen,
Eibner, Imago Entertainment

Urlauber sollten sich vor Reisebeginn über Regelungen informieren - sonst drohen böse Überraschungen

Rechtzeitig zum Beginn der Ferien in den ersten Bundesländern sind zahlreiche Maßnahmen gegen das Coronavirus in Deutschland und mehreren Urlaubsländern gelockert worden. Viele freuen sich jetzt, doch noch richtigen Sommerurlaub machen zu können. Doch weil die Corona-Pandemie trotzdem noch lange nicht vorbei ist, müssen Sie bei der Urlaubsplanung einige Dinge beachten - sonst besteht die Gefahr, böse Überraschungen zu erleben. Außerdem sollte man natürlich auf der Reise und am Urlaubsort genau wie zuhause die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, um sich vor einer Corona-Infektion zu schützen.

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Urlaub in Deutschland: Diese Einreise-Regeln gelten jetzt in den Bundesländern

Das Haupturlaubsland der Deutschen ist Deutschland. Wer Urlaub zwischen Ostsee und Allgäu macht, sollte sich vorher informieren, welche Regeln in dem jeweiligen Bundesland gelten. Die Bundesländer informieren darüber aktuell auf ihren Websites.

Bayern hat wegen des regionalen Lockdowns im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh gerade beschlossen, dass von dort bis auf Weiteres niemand in Beherbergungsbetrieben in Bayern aufgenommen werden darf. Ausnahme: Nur Gütersloher mit einem aktuellen negativen Corona-Test dürfen Urlaub in Bayern machen. Dieselbe Regelung gilt grundsätzlich für Touristen aus Landkreisen mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen.

Auch Mecklenburg-Vorpommern verfährt so und hat die ersten Urlauber ausgewiesen, die aus dem Corona-Risikogebiet Gütersloh angereist waren. Ein Ehepaar aus Gütersloh wurde beispielsweise vom Vermieter auf Usedom der Ordnungsbehörde gemeldet.

Wer einen Ostsee-Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern plant, sollte beachten, dass etwa Vermieter von Ferienwohnungen an die Einhaltung von Hygiene-Schutzstandards gebunden sind. Das kann z.B. zur Folge haben, dass nur Angehörige eines Haushalts pro Ferienapartment zugelassen werden.

In Schleswig-Holstein müssen Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh künftig sogar in eine 14-tägige Quarantäne.

Urlaub in Spanien: Endlich wieder möglich - wenn auch mit Einschränkungen

Noch viel mehr gilt vor Auslandsreisen: Informieren Sie sich genau. Erst am Sonntag hat Spanien nach 14 Wochen Notstand seine Grenzen für ausländische Touristen geöffnet. Urlaub an der Costa Blanca, Costa del Sol, in Barcelona und auch auf den Balearischen Inseln wie Mallorca ist also wieder möglich. Allerdings kann es noch abweichende Regelungen in einzelnen spanischen Regionen, den Autonomen Gemeinschaften, geben - so etwa auf den Kanarischen Inseln. Informationen zu den aktuell geltenden Maßnahmen gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amts, der spanischen Regierung und der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft. Und bei der Buchung im Reisebüro sollte man ebenfalls nachfragen, welche Einschränkungen am Urlaubsort und auf dem Weg dort hin zu beachten sind.

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Niederlande-Urlaub: Besondere Corona-Regeln im Auto

Egal wohin man reist, können dort besondere Corona-Hygieneregeln gelten. Wer etwa im Nachbarland Niederlande Urlaub plant, sollte wissen: In einem Auto dürfen maximal zwei Menschen aus verschiedenen Haushalten sitzen, und sie müssen dabei eineinhalb Meter Abstand einhalten. Die niederländische Polizei hat vor wenigen Tagen noch einmal darauf hingewiesen, dass bei Verstößen für Erwachsene eine Geldbuße von zu 390 Euro fällig ist.

Türkei: Nach Rückkehr drohen 14 Tage Quarantäne

Die Türkei bleibt weiterhin wegen der hohen Infektionszahlen als Corona-Risikogebiet eingestuft, das Auswärtige Amt warnt vor Urlaubsreisen dorthin. Nicht nur wegen der Gefahr eine Corona-Infektion, sondern auch wegen des hohen Risikos von willkürlichen Festnahmen, Strafverfolgung und Ausreisesperren. Wer trotz Reisewarnung Urlaub in der Türkei macht, darf sich beim möglichen Ausbruch einer zweiten Infektionswelle keine Hoffnung machen auf eine staatliche Rückholaktion nach Deutschland. Auch ohne eine zweite Infektionswelle müssen alle Urlauber nach ihrer Rückreise nach Deutschland damit rechnen, dass sie sich in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne begeben müssen. Genaueres regeln die jeweiligen Bundesländer. Nur wer bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, kann von der Quarantäneregelung befreit werden. Und die Verbraucherzentrale warnt, dass man bei Vorliegen einer Reisewarnung möglicherweise keinen Krankenversicherungsschutz mehr hat - sogar nach Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Regel Nummer Eins: Vor der Abreise ausführlich informieren!

Das Auswärtige Amt sowie das Robert-Koch-Institut informieren auf ihren Websites darüber, welche Länder und Regionen aktuell zu den Risikogebieten zählen.

Alle diese Informationen und Regeln können sich täglich ändern. Solange die Corona-Pandemie weiter Schutzmaßnahmen erforderlich macht, ist daher die wichtigste Regel: immer genau informieren und nachfragen. Verbindliche Angaben liefern offizielle Stellen wie die Bundesregierung und die Reiseländer selbst. Wer darauf achtet, hat die besten Chancen, einen erholsamen und reibungslosen Urlaub zu genießen - und gesund zu bleiben!

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TVNOW-Doku: Endlich wieder Urlaub! Reisen in der Corona-Krise

Wie sehen die verschiedenen Corona-Sicherheitskonzepte in Europas Urlaubsregionen aus? Welches Urlaubspotenzial bietet Deutschland, und welche Geheimtipps gibt es hierzulande? Erfahren Sie mehr in der neuen Dokumentation auf TVNOW: "Endlich wieder Urlaub! – Reisen in der Corona-Krise".