Er wollte in Tarnkleidung mit einer Pistole durch die Büsche kriechen

"Cooler" Video-Dreh in Bremen sorgt für SEK-Einsatz

eutschland-Flagge auf der Tarnkleidung eines Soldaten
Der 32-Jährige Darsteller wollte in Tarnkleidung mit einer Pistole durch die Büsche kriechen. Foto: Daniel Karmann/Archiv
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Es gibt ja mittlerweile viele verrückte Videos auf der Plattform YouTube, aber diese Idee aus Bremen ist wohl etwas nach hinten los gegangen: Ein Anrufer aus der Bremer Innenstadt meldete am Dienstag einen Mann in Tarnkleidung und mit einer Schusswaffe. Das SEK rückt an: Spezialeinsatzkräfte der Polizei Bremen überwältigen den Verdächtigen und stellen die Waffe sicher.

32-Jähriger wollte ein "cooles Video für YouTube" drehen

ARCHIV - ILLUSTRATION - Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) gehen am Freitag (05.09.2008). Im Schikane-Skandal bei Spezialkräften der KölnerPolizei hält das NRW-Innenministerium «dienstrechtliche Konsequenzen» für erforderlich. Zwar habe die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen zehn Mitglieder des Spezialeinsatzkommandos (SEK) eingestellt, weil verfolgbare Straftaten nicht vorliegen, hieß es in einem Bericht von Innenminister Jäger (SPD). Das Verhalten sei «losgelöst von der strafrechtlichen Relevanz aber eine Frage von Moral und Anstand und beamtenrechtlich in keiner Weise akzeptabel.» Foto: Franz-Peter Tschauner dpa/lnw +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das Spezialeinsatzkommando der Polizei Bremen rückte an. (Symboldbild)

Schnell wird den Beamten klar: Bei der Waffe handelte es sich um eine Softairpistole. Schnell gab „der alkoholisierte 32-Jährige an, ein ‘cooles Video für YouTube’ drehen zu wollen, wie er in Tarnkleidung durch die Büsche kriecht.“ so die Polizei. Der Bremer erhielt wegen des Führens einer Anscheinswaffe eine Anzeige nach dem Waffengesetz und einen 14-tägigen Platzverweis für die Innenstadt. Außerdem werde geprüft, ob ihm der Einsatz in Rechnung gestellt werden könnte.

Das Tragen von sogenannten "Anscheinswaffen" ist verboten

Softairpistole
Softairpistole. Foto: Polizeipräsidium Niederbayern/Archiv
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In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bremen erneut daraufhin, das laut Waffengesetz das Tragen von sogenannten Anscheinswaffen, also zum Beispiel Softairpistolen, in der Öffentlichkeit verboten ist. Damit sind Waffen gemeint, die täuschend echt aussehen, es aber nicht sind. Für die meisten Menschen seien Waffenattrappen kaum von echten zu unterscheiden. Hinweise müsse die Polizei immer ernst nehmen und zur Abwehr von Gefahren für andere und sich selbst so handeln, als sei die Waffe echt. Wie auch der 32-Jährige Bremer in diesem Fall am eigenen Leib erfahren musste… (kum)