Bundestag wählen: Was sind Erststimme, Zweitstimme & Co.?
Wir haben die Wahl: Alle vier Jahre dürfen wir bestimmen, wer für uns im Bundestag sitzt und die Gesetze macht. Eine wichtige Entscheidung also! Aber Hand aufs Herz: Wissen Sie eigentlich genau, was der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme ist und welche von beiden die wichtigere ist?

Falls Sie das nicht genau sagen können, müssen Sie sich nicht schämen: Politikexperten klagen seit Jahren, dass das deutsche Wahlrecht viel zu kompliziert ist. Das liegt auch an den irreführenden Bezeichnungen. Die wichtigere Stimme ist nämlich die Zweitstimme. Bei der Wahl zum Bundestag entscheidet die Anzahl der Zweitstimmen darüber, wie stark eine Partei im Bundestag wird.
Man spricht hier von Verhältnis-Wahl. Angenommen, es werden insgesamt nur 100 Stimmen abgegeben, und davon sind CDU 35 Stimmen, SPD 30, Grüne 8 und so weiter, dann bekommt die CDU 35 Prozent der Sitze, die SPD 30 Prozent, die Grünen 8 Prozent. Je nach dem Verhältnis der pro Partei abgegebenen Stimmen also.
Erststimme: Nur der Sieger profitiert, alle anderen sind weg
Die Erststimme funktioniert völlig anders. Deutschland hat 299 Wahlkreise. Jeder Bürger ist einem davon zugeordnet. Und in jedem Wahlkreis bewerben sich Politiker (fast) aller Parteien. Das sind die sogenannten Direktkandidaten. Bundestagsabgeordneter wird in jedem Wahlkreis nur einer, nämlich der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Stimmen für andere Kandidaten verfallen.
Merke:
1. Anders als beim ‚Zweitwagen‘ oder dem ‚Zweitwohnsitz‘ ist bei der Wahl zum Bundestag die Zweitstimme die wichtigere.
2. Eine Erststimme für den eher unbekannten Kandidaten einer kleinen Partei ist in aller Regel eine verlorene Stimme.