Urteil in Berlin: 10 Monate auf Bewährung
Perverser Umkleide-Spanner hat auch 5-jähriges Mädchen gefilmt

Alexander K. installierte im Mai 2017 im Sportverein „Zehlendorfer Wespen“ eine Kamera und machte unerlaubt Foto- und Videoaufnahmen in der Damenumkleide und den Duschräumen. Dutzende Frauen und Mädchen hat er in dieser intimen Situation abgelichtet. Sogar ein 5-jähriges Kind filmte er. Bei der Untersuchung seiner Wohnung finden die Beamten dann auch noch Kinder- und Jugendpornografische Schriften. Jetzt wurde der Spanner zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Vereins-Umkleide und die Duschräume werden zum Tatort für Dutzende Frauen und Mädchen
Sie alle wollten nur ihrem Hobby nachgehen und sich beim Tennis oder Hockey auspowern. Doch ihr Sportverein wurde zum Ort des Schreckens.
Alexander K. ist selbst Mitglied in dem Tennis- und Hockey-Club. Dort ist es ihm gelungen, sich heimlich in die Damenumkleide zu schleichen. Wie der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Ralf Stähler, vor Gericht in Berlin schildert, hat er dort dann seine Tasche samt Kameras drapiert, bevor er unbemerkt wieder verschwand – ohne seine Tasche. Erst durch die Putzfrau des Clubs ist der Angeklagte aufgeflogen. Sie hat die herrenlose Tasche eines Tages gefunden. Weil sich jeder im Verein über ein Kartensystem einloggt, sobald die Umkleide betreten wird, konnte der Täter schnell identifiziert werden, erzählt Stähler.
Polizei bekommt für Ermittlungen von Richterin schlechte Note
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung finden die Beamten dann neben den Aufnahmen aus dem Sportverein auch Kinder- und Jugendpornografische Fotos und Videos. Viele Eltern, deren Kinder im Sportverein Mitglied sind, kommen deshalb auf die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte Tina Loddenkemper zu. „Viele Eltern haben sich Sorgen gemacht, dass die Aufnahmen der Kinder in gewissen Foren landen“, sagt sie vor Gericht. Es gab sogar einen Elternabend dazu. „Ich konnte aber immer nur sagen, die Polizei ist dran“, so Loddenkemper. Die Richterin will wissen, ob die Polizei mal versucht hat, auch Kinder auf den Aufnahmen zu identifizieren. „Nein, haben sie nicht.“, erklärt die Schutzbeauftragte.
Im weiteren Verlauf des Prozesses wird dazu auch die Kripobeamtin verhört. Die Richterin will wissen, ob sie geschaut hat, ob die Bilder der Kinder aus dem Verein in einschlägigen Foren aufgetaucht sind. Schließlich war ja bekannt, dass er auch Kinderpornografie auf dem Computer hatte. „Das habe ich nicht in Zusammenhang gebracht. Schließlich waren da ja auch Erwachsene drauf“, versucht sich die Beamtin zu verteidigen. Die Richterin wirkt überrascht und kann das nicht nachvollziehen. „Wenn sie eine Note bekämen – wie bei einer Klassenarbeit – dann eine schlechte“.
Bis heute: Hohes Misstrauen der Opfer in der Öffentlichkeit
Beim Prozess sagen neben einer Mutter auch viele erwachsene Frauen aus, die zum Opfer von Alexander K. wurden. Die erste Zeugin ist eine 27-Jährige, die sich inzwischen nicht mehr im Fitnessstudio umzieht, sondern dafür immer erst nach Hause fährt. Auch die zweite Zeugin ist misstrauischer geworden. Vor Gericht erzählt sie, dass sie sich auf der Straße seit dem Vorfall immer einmal mehr umsieht.
Die Anwältin des Angeklagten hat jedem Opfer eine Entschuldigung angeboten – diese haben alle jedoch abgelehnt.
10 Monate auf Bewährung
Das Urteil gegen Alexander K. fällt bereits am ersten Prozesstag: er bekommt 10 Monate auf Bewährung wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen und Besitz von Kinder- und Jugendpornografischer Schriften.
(cbe/ fpo)