43-Jährige arbeitete offenbar für Großkanzleien in Berlin und HamburgJuristin verbessert eigene Noten mit Photoshop und verschafft sich Mega-Gehalt

ARCHIV - Zwei Stapel mit Abschluss-Zeugnissen liegen auf einem Tisch, aufgenommen am 07.07.2005 während der Schulentlassungsfeier einer Helmstedter Realschule. Foto: Stefan Jaitner/dpa (zu dpa "Für Zeugnis-Streit Nachsitzen im Gerichtssaal" vom 29.07.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
EIne Juristin fälschte die Noten in ihrem Abschlusszeugnis.

Ein besserer Job, ein besseres Gehalt – wer wünscht sich das nicht? Genau so erging es offenbar auch einer Juristin. Die 43-Jährige verbesserte ihr eigenes Zeugnis wohl kurzerhand per Photoshop und sicherte sich so mehrere Top-Jobs – fettes Gehalt inklusive! Doch der Schwindel ist aufgeflogen: Die Frau verlor ihre Zulassung als Anwältin und muss sich nun sogar vor Gericht verantworten.

Berlin: Juristin soll ihr Staatsexamen mit Photoshop gefälscht haben

Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft der Frau vor, die Noten in ihrem Staatsexamen mithilfe von Photoshop gefälscht zu haben. Mit ihren deutlich verbesserten Noten soll sie sich anschließend beworben haben – und sicherte sich so Jobs bei drei Großkanzleien in Berlin und München.

Die nun angeklagte Frau soll sich durch ihre Fälschung ein deutlich höheres Gehalt gesichert haben. Innerhalb von etwas mehr als vier Jahren habe sie mindestens 165.000 Euro mehr verdient als sie es mit ihren eigentlichen Noten gekonnt hätte, so die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft Berlin klagt Juristin wegen Betruges und Urkundenfälschung an

Die Noten im Examen sind für Juristen von besonders großer Bedeutung. Die Wege zu den am besten zahlenden Großkanzleien oder zu begehrten Anstellungen als Richter sind meist nur für die frei, die ein so genanntes Prädikatsexamen schaffen.

Ihre Zulassung verlor die Juristin bereits im vergangenen Jahr, seitdem darf sie nicht mehr als Rechtsanwältin arbeiten. Nun muss sie sich auch noch vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft klagt die 43-Jährige wegen Betrugs und Urkundenfälschung an.

Immerhin: Vielleicht kann sich die Angeklagte vor Gericht ja noch selbst verteidigen… (jda)