Auf diese Tricks sollten Sie nicht reinfallen!
Bausparkassen wollen teure Altverträge loswerden: So retten Sie Ihren Bonus
Verträge gekündigt und Zinsen nicht ausgezahlt
Einige Bausparkassen nutzen zurzeit jede Möglichkeit, um Verträge zu kündigen, die für sie unrentabel sind. Dazu gehören besonders alte Verträge mit hohen Guthabenszinsen. Zudem weigern sich einige Banken Bonuszinsen auszuzahlen. Dafür berufen sie sich auf komplizierte Bedingungen im Kleingedruckten oder auf für sie günstige Rechtsprechungen. Dadurch können Kunden mehrere Tausend Euro verlieren. Finanztest hat einige Fallen zusammengetragen.
Mögliche Kündigungsgründe
Es gibt mehrere Gründe, warum eine Bausparkasse mit der Kündigung droht und der Bonus gefährdet ist. Folgende Gründe können für eine Kündigung herangezogen werden:
- Übersparung: Wenn das angesparte Guthaben höher als die Bausparsumme ist, darf die Bausparkasse mit 3 Monaten Vorlauf den Vertrag kündigen.
- Zuteilungsreife: Die Bausparkasse darf mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, wenn der Bausparvertrag schon seit mindestens 10 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen für das Bauspardarlehen erfüllt. Einfach erklärt, besteht ein Bausparvertrag aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase. Es wird eine Bausparsumme festgelegt, die erreicht werden soll. In der Ansparphase wird monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt. Wenn 40-50 Prozent (unterscheidet sich je nach Tarif) durch das Ansparen erreicht sind, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das heißt, der Kunde kann die gesamte Bausparsumme als Darlehen erhalten. Wenn dieses Darlehen dann 10 Jahre nicht abgerufen wird, darf die Kasse kündigen.
- Rückstand von Zahlung: Wenn ein Kunde festgelegte Raten nicht fristgerecht bezahlt, kann die Bank ihm den Vertrag kündigen.
Durch die Kündigung wird auch der Bonus nicht ausgezahlt. Finanztest empfiehlt ein schnelles Handeln, damit das Geld nicht verloren geht.
Finanztest: Diese Bonusfallen vermeiden
Finanztest hat einige Fallen zusammengestellt, in die Bausparer besser nicht tappen sollten. Wir stellen Ihnen drei vor.
1. Falle: Guthaben übersteigt Bausparsumme
Wenn regelmäßig Geld eingezahlt wird, ist die Bausparsumme irgendwann erreicht. Wenn diese jedoch überschritten wird, fällt der Zinsbonus weg. Um den Bonus zu retten, prüfen Sie den letzten Jahreskontoauszug und die im laufenden Jahr gezahlten Sparraten. Daran können Sie sehen, ob die Bausparsumme schon bald erreicht wird. Bevor die Summe erreicht ist, sollten sie die Zuteilung annehmen und das Darlehen ablehnen. Dadurch können Sie den Bonus retten.
2. Falle: Kündigung trotz umstrittener Rechtslage
Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. So haben beispielsweise manche Bausparkassen noch nicht gutgeschriebenen Bonuszinsen ins Guthaben ihrer Kunden eingerechnet, um schneller kündigen zu können. Um den Bonus zu retten, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
- Falle: Geforderte Regelsparbeiträge werden nicht bezahlt
Wenn im Kleingedrucktem steht, dass eine Kündigung bei rückständigen Regelsparbeiträgen fällig wird, ist dies rechtens. Geklärt ist jedoch nicht, wie lange eine Kasse Beiträge zurückfordern kann. Früher galten Regelsparbeiträge als Empfehlung und nicht als Pflicht. Kunden konnten mehr oder weniger einzahlen.
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Was ist mit unkündbaren Altverträgen?
Einige alte Verträge sind nicht kündbar. Hier versuchen die Kassen manche Kunden mit faulen Tricks zum freiwilligen Ausstieg zu bewegen. So wurde bereits versucht, Corona als Grund vorzuschieben, um Geld „unbürokratisch und zeitnah“ auszuzahlen. Hier sollte genau hingeschaut werden, da einige Sparer dadurch viel Geld verlieren können. Auch Drohungen sind bei einigen Bausparkassen bereits vorgekommen. Besonders bei angebotenen Tarifwechseln sollten Kunden hellhörig werden. Meisten werden sie dadurch in schlechtere Tarif gedrängt. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, falls Sie einen Altvertrag haben und die Bausparkasse Ihnen etwas „andrehen“ möchte. (pdr)