Diese BKA-Zahlen sind ein Schock
Arian (6) kein Einzelfall! Fast 2.000 Kinder werden in Deutschland vermisst

Das Schicksal des kleinen Arian bewegt derzeit die ganze Nation, ist aber kein Einzelfall.
In Deutschland gelten fast 10.000 Menschen als vermisst. Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasste zu Beginn des Monats Mai 9.554 Frauen und Männer mit unklarem Aufenthaltsort.
Drei Prozent werden länger als ein Jahr vermisst

70 Prozent der Vermissten sind Männer, männliche Jugendliche oder Jungen. Verschwunden sind den Angaben zufolge 1.845 Kinder unter 13 Jahren. Auch bei 3.458 Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren ist der aktuelle Aufenthaltsort nicht bekannt, so eine Behördensprecherin.
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„Täglich werden jeweils etwa 200 bis 300 Fahndungen neu erfasst, etwa die gleiche Anzahl wird wegen Erledigung gelöscht“, teilte sie Sprecherin mit. Dem BKA zufolge klärt sich etwa die Hälfte der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche auf. Binnen Monatsfrist seien es 80 Prozent der Fälle. „Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, beträgt etwa 3 Prozent.“
Video: Suche nach Arian (6) nach mehr als einer Woche eingestellt
Hunderte Einsatzkräfte suchten Tag und Nacht nach Arian
Derzeit sorgt in Niedersachsen ein Vermisstenfall bundesweit für Aufsehen: Seit mehr als zwei Wochen wird der autistische Junge Arian bei Bremervörde zwischen Hamburg und Bremen vermisst. Die Polizei geht davon aus, dass er sein Zuhause selbstständig verließ.
Eine Woche lang suchten Hunderte Einsatzkräfte und Freiwillige Tag und Nacht nach ihm - zeitweilig mit Hunden, Pferden, Helikoptern, Drohnen, einem Tornado-Flieger, Amphibienfahrzeug, Booten und Tauchausrüstung. Ende April stellte die Polizei die aktive Suche ein, eine Gruppe aus fünf Ermittlern und Ermittlerinnen bearbeitet den Fall weiter.
Vermisste Jugendliche gelten stets als gefährdet
Laut BKA schwankt bundesweit die Zahl der Vermissten. Die Polizei leite eine Vermissten-Fahndung ein, wenn eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen habe, ihr Aufenthalt unbekannt sei und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden könne. „Bei Minderjährigen, deren Aufenthalt dem Sorgeberechtigten unbekannt ist, wird grundsätzlich von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen.“ (dpa; uvo)