Nach Parkplatz-Strip der TV-Nonne

Antje Mönning: Milde Strafe für ihren Parkplatz-Strip

04.12.2018, Bayern, Kaufbeuren: Die beschuldigte Schauspielerin Antje Mönning kommt zu ihrem Prozess wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einen Gerichtssaal vom Amtsgericht. Die ehemalige TV-Nonne soll sich auf einem Parkplatz in Jengen vor Männern freizügig gezeigt haben, die sich später als Polizisten in Zivil herausstellten. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Antje Mönning musste sich vor Gericht verantworten.
mbk htf, dpa, Matthias Balk

Der Richter war ihr nochmal gnädig. Schauspielerin Antje Mönning (40, "Um Himmels Willen") musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Grund war ein Parkplatz-Strip der TV-Nonne: Im Juni 2018 hob Antje Mönning vor mehreren Männern, die sich nachher als Zivilpolizisten entpuppten, ihren Minirock an und entblößte ihren Intimbereich. Die bekennende Exhibitiostin bekam anschließend einen Strafbefehl über 1.200 Euro und legte Einspruch ein - mit Erfolg.

"Sexuelle Interaktion auf Parkplatz akzeptiert"

Um 13:30 Uhr startete die Verhandlung in Saal 101 des Amtsgerichtes. "Ich habe aus einer künstlerischen Laune heraus vor drei Männern an besagtem Parkplatz mit dem Hintern gewackelt und dabei mein Röckchen leicht angehoben, unter dem ich nackt war", erklärte die Schauspielerin. "Ich habe meine improvisierte Performance bewusst an diesem besagten Parkplatz getätigt, weil dieser in der Region allgemein bekannt ist. Sexuelle Interaktion jeglicher Art wird an diesem Parkplatz akzeptiert. Ich ging nicht davon aus, dass sich irgendjemand von meinem Auftreten gestört fühlen würde", so Mönning weiter.

Schuldbewusst zeigte sie sich nicht: "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen. Dafür hat sich in den letzten Jahren doch viel zu viel verändert." Ihr Anwalt Alexander Stevens kritisierte zudem die Videoaufzeichnung der Zivilpolizisten, die ohne Einverständnis Mönnings gemacht worden sei.

Die Staatsanwaltschaft pochte in ihrem Plädoyer darauf, dass Mönnings Handeln nicht den Gepflogenheiten der Gesellschaft entspreche. Auch im Schwimmbad sei der FKK-Bereich abgegrenzt. Und ein Parkplatz eben nicht. Sie beantragte eine Strafe von 400 Euro.

Antje Mönning entschuldigte sich in ihren letzten Worten vor dem Urteil ausdrücklich und in Gegenwart der Beamten bei den Polizisten: "Ich wollte Sie nicht belästigen, es tut mir leid." Sie habe nicht gedacht, dass sie etwas Verbotenes macht und auch nicht gewusst, dass sie Polizisten sind. Das Urteil fiel am Ende sanft aus: Mönning muss nur 300 Euro Strafe zahlen.