Ampel-PlanVerantwortungsgemeinschaft - was die „Familie light“ für euch bedeutet
Mehr Rechte für den Notfall!
Ältere Menschen, die in einer Senioren-WG leben. Enge Freunde, die füreinander da sein wollen. Oder Alleinerziehende, die sich gegenseitig helfen: Sie alle können voraussichtlich ab nächstem Jahr eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, so der Plan von Bundesjustizminister Marco Buschmann (46/FDP). Was steckt dahinter?
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Buschmann: Recht soll Freunde nicht wie Fremde behandeln

Es soll keine Alternative zur Ehe sein, aber diese Form der Gemeinschaft, soll Menschen, die Möglichkeit bieten, sich umeinander zu kümmern und sich abzusichern. Konkret geht es darum, im Fall der Fälle Auskunft von Ärzten zu erhalten oder beispielsweise einer Operation zuzustimmen. Dinge, die sonst aufwendig durch verschiedene Vollmachten geregelt werden müssen.
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Buschmann erklärt: „Die Verantwortungsgemeinschaft soll es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten - mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird sich durch die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen - aber niemandem etwas wegnehmen.“
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Das Recht solle Menschen in einer solchen Gemeinschaft nicht mehr „wie Fremde behandeln, obwohl sie eben doch im täglichen Leben viel Verantwortung füreinander übernehmen.“ Die Verantwortungsgemeinschaft soll beim Notar eingetragen werden können, hat aber keine Auswirkungen auf Sorgerecht oder Erbschaft, bringt aber auch keine Steuervorteile.
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Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Worum geht es genau?
Auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaft übernehmen Menschen Verantwortung füreinander: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder zwischen engen Freunden oder Nachbarn. Diese Verantwortungsbeziehungen soll nun rechtlich abgesichert werden.
Wer kann da mitmachen?
Die Verantwortungsgemeinschaft soll aus maximal sechs Personen bestehen können. Man muss volljährig sein.
Wie sieht es genau aus?
Geplant ist ein Stufenmodell.
In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie - in der Aufbaustufe - zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.
Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In medizinischen Notfällen können die Partner Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den bewusstlosen bzw. schwer erkrankten Partner vertreten können. Zum Beispiel, wenn eine von zwei engen Freundinnen einen Verkehrsunfall oder Schlaganfall erleidet.
Modul „Zusammenleben“: Das betrifft insbesondere Geschäfte, die der Führung des gemeinsamen Haushalts der Vertragspartner dienen (z.B. Besorgungen); hier wird die Vertretung gegenüber Dritten geregelt. Heißt zum Beispiel: Wenn in einer WG einer eine Waschmaschine bestellt, kann derzeit der Lieferant die Übergabe an die anderen WG-Mitglieder verweigern, wenn der Besteller nicht zu Hause ist. Hat die WG aber künftig eine Verantwortungsgemeinschaft gegründet, können auch die Mitbewohner die Waschmaschine annehmen.
Modul „Pflege und Fürsorge“: Es soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Vertragspartnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
Modul „Zugewinngemeinschaft“: Hier können die Vertragspartner den Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft regeln. Ein Beispiel: Zwei Freundinnen leben in einer WG zusammen. Als eine der langjährigen Freundinnen sich selbstständig macht, unterstützt die andere Freundin sie, reduziert ihre Arbeitszeit, um sich mehr um den Haushalt und die beiden Hunde der Freundin zu kümmern. Über die neue Zugewinngemeinschaft können die beiden nun vereinbaren, dass es einen finanziellen Zugewinnausgleich geben kann, zum Beispiel nach Beendigung der Bedarfsgemeinschaft.
Kann ich die Partnerschaft auch wieder kündigen?
Ja, das soll jederzeit möglich sein. (eku)
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