Rechtsexperte schätzt die Lage einAlfons Schuhbeck legt Teilgeständnis ab! Was bedeutet das für den Steuerprozess?

Alfons Schuhbeck (73) will für seine Fehler Verantwortung übernehmen, deshalb legte der 73-Jährige in seinem Steuerprozess in München wohl auch ein Teilgeständnis ab. Der einstige Starkoch bestätigte, dass er in seinem Restaurant „Orlando“ Umsätze manipuliert und Geld aus der Kasse genommen habe. Doch welche Konsequenzen kann ein solches Geständnis für den weiteren Verlauf des Prozesses oder für das Urteil haben? RTL fragte beim Experten nach.
Kam Schuhbecks Reue zu spät?
Im Normalfall sei es so, dass sich ein Geständnis immer günstig auf die Strafzumessung auswirke: „Das heißt, dass dann eine mildere Strafe rauskommt, als wenn man sich nicht gestellt hat“, schätzt Rechtsanwalt Jan Siebenhüner im Interview die Lage ein. Auch der Zeitpunkt spiele dabei eine wichtiger Rolle. Es sei nämlich entscheidend, wann ein Geständnis abgelegt wird: „Man muss sagen: Umso früher, umso besser.“
Im Prozess um Schuhbeck sind mittlerweile einige Tage ins Land gezogen – kommt seine Einsicht womöglich zu spät? „Wahrscheinlich ist es so, dass in diesem Fall, wo jetzt die Karten auf dem Tisch liegen, hier ein Geständnis nicht so erheblich strafmildernd berücksichtigt wird, wie wenn es zum Beispiel am ersten Prozesstag abgegeben worden wäre“, erklärt der Experte. Trotzdem sei es von Vorteil, wenn der Angeklagte überhaupt Schuld einräume: „Grundsätzlich ist es gut - auch wenn ihm die Tat schon nachgewiesen ist - sich noch mal geständig zu zeigen, weil es ein Punkt von Reue ist. Dann muss auch das strafmildernd berücksichtigt werden.“ Jan Siebenhüner schließt eine Haftstrafe aufgrund der Höhe des Steuerschadens dennoch nicht aus.
Alfons Schuhbeck geht vor Gericht in die Offensive
Eine Strafmilderung könnte Alfons Schuhbeck gut gebrauchen, schließlich blüht dem Starkoch im schlimmsten Fall eine saftige Strafe. Steuerdelikte mit einer Hinterziehungssumme von über einer Million Euro werden normalerweise mit einer Haftstrafe ohne Bewährung bestraft. Wie hoch diese Strafe am Ende ausfällt, hängt letztlich von der Höhe der entsprechenden Summe ab. In Schuhbecks Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen 2,3 Millionen Euro, die der Koch in zwei seiner Münchner Restaurants zwischen 2009 und 2016 hinterzogen haben soll. (lkr/dga)





























