"Können doch nicht zusehen und feiern, während nebenan in den Krankenhäusern Corona-Patienten sterben"

Werden die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen doch noch verboten?

15.11.2021, Niedersachsen, Osnabrück: Ein kleiner radelnder Weihnachtsmann mit Maske bewegt sich auf einem Seil über den Köpfen der Besucher. Für den Weihnachtsmarkt gilt eine 2G-Pflicht. Auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt kommen deshalb Bändchen zum Einsatz, die die Gäste berechtigen, Speisen und Getränke zu kaufen. Dazu muß vorher nachgewiesen werden, ob man vollständig geimpft oder genesen ist. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In Osnabrück startete am Montag der Weihnachtsmarkt. Die Stadt setzt hier auf 2G.
frg, dpa, Friso Gentsch

Sie läuten die besinnliche Zeit des Jahres ein: Die Weihnachtsmärkte locken im November und Dezember tausende Besucher an. Doch einige sehen darin echte Infektionstreiber. Am Montag startete der Weihnachtsmarkt in Osnabrück mit einer 2G-Regelung, in Oldenburg öffnet am Dienstag der traditionelle Lambertimarkt unter 3G-Bedingungen. Der Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen geht diese Art des Besucherschutzes nicht weit genug.
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Verbote sollen nicht ausgeschlossen werden

Sollte sich die Corona-Lage in den nächsten Tagen und Wochen weiter zuspitzen, hält die Ärztekammer Niedersachsen ein Verbot von Weihnachtsmärkten für unausweichlich. "Je nach regionaler Inzidenzlage sollten im Extremfall auch Schließungen nicht ausgeschlossen werden", erklärte Niedersachsens Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) und fügte hinzu: "Wir können doch nicht zusehen und feiern, während nebenan in den Krankenhäusern geplante Eingriffe wieder und wieder verschoben werden müssen, Corona-Patienten sterben und das Personal in Praxis und Klinik am Limit ist."

Zum jetzigen Zeitpunkt sei sie allerdings noch nicht für eine Absage, sondern für eine "streng kontrollierte 2Gplus-Regelung sowie strikte Personenzahlobergrenzen und wöchentliche Neubewertung je nach regionaler Inzidenz", machte Wenker deutlich. 2Gplus bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten, die zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen.

Politik hält an Märkten fest

15.11.2021, Niedersachsen, Osnabrück: Weihnachtsmarkt-Besucher tragen spezielle Bändchen. Für den Weihnachtsmarkt gilt eine 2G-Pflicht. Auf dem Osnabrücker Weihnachtsmarkt kommen deshalb Bändchen zum Einsatz, die die Gäste berechtigen, Speisen und Getränke zu kaufen. Dazu muß vorher nachgewiesen werden, ob man vollständig geimpft oder genesen ist. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Auf dem Weihnachtsmarkt in Osnabrück müssen die Besucher Bändchen tragen, die zeigen, dass sie geimpft oder genesen sind.
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Grundsätzlich stehen die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen laut Ministerpräsident Stephan Weil nicht auf der Kippe - noch nicht. "Wir sehen angesichts der im bundesweiten Vergleich noch moderaten Infektionslage in Niedersachsen weiter die Möglichkeit, Weihnachtsmärkte stattfinden zu lassen. Gelangen aber auch wir in höhere Eskalationsstufen, müssen wir überlegen, ob Weihnachtsmärkte dann noch vertretbar sind", sagte der SPD-Politiker.

Auch Koalitionspartner CDU ist zunächst weiterhin dafür, dass Weihnachtsmärkte ausgerichtet werden dürfen. "Die CDU-Fraktion hält vorerst an der grundsätzlichen Erlaubnis der Weihnachtsmärkte fest. Angesichts der hohen Inzidenzzahlen sind die Hygienekonzepte der Märkte zu überprüfen und müssen gegebenenfalls angepasst werden", betonte Sprecher Ralph Makolla gegenüber der NOZ.

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Wird 2G zur Pflicht?

Der Niedersächsische Städtetag (NST) begrüßte die Position des Landes, die Weihnachtsmärkte nicht abzusagen. Die Oberbürgermeisterkonferenz des NST habe sich mit Blick auf die Rahmenbedingungen klar geäußert und fordere eine landesweite 2G-Regelung. Eine Position, die auch der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, unterstützt: "Das Virus macht keinen Bogen um die Weihnachtsmärkte. Wenn diese stattfinden sollen, müssen dort 2G-Regelungen gelten und muss eine stringente Kontrolle gewährleistet sein." Das müsse "klar in der neuen Corona-Verordnung verankert werden", forderte Meyer. (dpa/mba)