Unfall für schnellere Fahrt ausgenutzt

36-Jähriger fährt mit 2,1 Promille durch die Rettungsgasse

Soeren Stache
Die Rettungsgasse auf der A44 nutzten nicht nur die Einsatzkräfte.. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild
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Ein Fahrzeug brennt auf der Autobahn: Stillstand auf allen Spuren. Eine Rettungsgasse entsteht – doch diese wurde am Dienstagabend nicht nur von den Einsatzkräften, sondern auch von einem betrunkenen Autofahrer zum schnelleren Vorankommen genutzt.

Opel-Fahrer zieht an stehenden Autos vorbei

Der VW Sharan fängt auf der Autobahn plötzlich Feuer, der Fahrer muss das Fahrzeug sofort abstellen und verlassen. Die Aktion auf der A44 zwischen Zierenberg und Kassel-Bad Wilhelmshöhe hatte am Dienstagabend für eine Vollsperrung und einen langen Stau gesorgt. Um die Einsatzkräfte zu dem brennenden Fahrzeug durchzulassen, bilden die Autofahrer vorbildlich eine Rettungsgasse. Doch plötzlich beobachten diese, wie sich ein Opel-Fahrer seinen Weg durch die Mitte bahnt: Unerlaubterweise nutzte hier ein Mann aus der Ukraine die freie Spur. Als er das Blaulicht des Streifenwagens kurz vor der Brandstelle bemerkte, soll der 36-Jährige sich wieder schnell eingeordnet haben.

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2,1, Promille beim Atemtest - Die Fahrt durch die Rettungsgasse sei vermutlich seinem Zustand geschuldet, so die Polizei Nordhessen.. Foto: Uli Deck/Archivbild
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Doch die Polizei hat ihn schon entdeckt und rückt zur Kontrolle an. Der starke Alkoholgeruch, der den Beamten aus dem Auto entgegenkommt, veranlasst sie zu einer Atemalkoholkontrolle: 2,1 Promille hat der Ukrainer vorzuweisen. Darauf folgte eine Blutentnahme sowie eine Nacht in der Ausnüchterungszelle. Die Ermittlungen gegen den 36-Jährigen dauern an.

Immerhin gab es überhaupt eine Rettungsgasse...

„Alleine die Fahrt durch eine Rettungsgasse ist ein Verkehrsverstoß“, erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Nordhessen auf Nachfrage von RTL. Dabei müsste der Fahrer mit einem Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Die Trunkenheit am Steuer komme für den 36-Jährigen hinzu, hier würde ihn nach deutschem Recht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder ein Bußgeld erwarten.

Lese-Tipp: Leben retten leicht gemacht – Rettungsgasse: So einfach geht's!

Die Beamten hätten zur Sicherung des Verfahrens – so sei es bei Ausländern üblich – bereits eine Sicherheitsleistung von 500 Euro von dem Ukrainer verlangt. 220 Euro davon konnte der Fahrer zahlen, mehr habe er nicht dabeigehabt, so die Polizeisprecherin. Es sei übrigens „nicht oft“ der Fall, dass jemand durch eine Rettungsgasse fahre – viel häufiger werde die Gasse nicht eingehalten bzw. entstehe erst gar nicht, bedauert die Polizei Nordhessen. (pm/gmö)