Von Hamburg bis nach Mecklenburg-Vorpommern

220 Kilometer mit geklautem Auto: Diebin wird erst durch leeren Tank gestoppt

Dass der Tank bald leer ist müsste der Fahrerin eigentlich ähnlich wie hier angezeigt worden sein.
Die kleine Nadel nähert sich dem Ende der Tankanzeige.
www.imago-images.de, imago images/Shotshop, Harald Richter via www.imago-images.de

Ohne Licht auf dem Seitenstreifen

Am Sonntagabend entdeckt ein Autofahrer beim Vorbeifahren ein unbeleuchtetes Auto auf dem Standstreifen der A20 bei Tribsees (LK Vorpommern-Rügen) und benachrichtigt die Polizei. Als die Beamten eintreffen, stoßen sie auf eine 51-Jährige. Sie gibt an, dass ihr das Benzin ausgegangen sei und dass sie kein Telefon habe, um den Abschleppdienst zu informieren. Doch laut der Polizei fehlen nicht nur Benzin und Telefon, sondern auch Ausweispapiere oder ein Fahrzeugschein.

Schlüssel vom Tresen stibitzt

Bei der Überprüfung des Autos stellen die Beamten fest, dass das Fahrzeug eine Stunde zuvor in Hamburg als gestohlen gemeldet wurde. Ein Polizeisprecher erklärt am Montag gegenüber RTL Nord am Telefon, dass der Schlüssel wohl vom Tresen eines Restaurants entwendet wurde. Das Auto gehört offenbar zu einem Lieferdienst, im Wagen werden eine Thermobox und eine Liefertasche für Lebensmittel gefunden. Der Weg, den die 51-Jährige für ihre Flucht gewählt hat, ist mit etwa 220 Kilometern bis nach Mecklenburg-Vorpommern vermutlich der längste, den das Auto in seiner Zeit als Lieferservice je auf sich genommen hat.

Spritztour ohne Fahrerlaubnis

Gegenüber der Polizei macht die Frau zunächst falsche Angaben zu ihrer Person, die sie später allerdings korrigiert. Ob mutwillig oder oder ob die Frau möglicherweise geistig verwirrt ist, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Autobahn- und Verkehrspolizeirevier in Grimmen kann schließlich die richtigen Angaben der Frau bestätigen und findet heraus, dass die mutmaßliche Autodiebin keine gültige Fahrerlaubnis und keinen festen Wohnsitz hat. Gegen die 51-Jährige wurde Anzeige wegen Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und falscher Namensangabe erhoben. (ekl/ dpa)