Urteil gegen Karl-Heinz Grasser Ehemann von Swarovski-Erbin muss wegen Untreue in Haft!

High Society ade!
Der Oberste Gerichtshof in Wien hat das Urteil gegen den österreichischen Ex-Finanzminister und Ehemann von Fiona Swarovski, Karl-Heinz Grasser, bestätigt. Anstatt acht, muss der 56-Jährige, der wegen Korruption vor Gericht stand, aber nur noch vier Jahre ins Gefängnis.

Ein echter Mammutprozess über 16 Jahre

Nach 16 Jahren Prozess (!) bestätigen sich jetzt also die Korruptionsvorwürfe gegen den 56-Jährigen, der in Österreich gerne in prominenten Kreisen unterwegs ist. Das Höchstgericht halbierte jedoch wegen der langen Verfahrensdauer die ursprüngliche achtjährige Haftstrafe und hob Grassers Verurteilung wegen Beweismittelfälschung auf.

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Grasser, der die Vorwürfe zurückgewiesen hat, war 2020 nach langjährigen Ermittlungen am Wiener Landesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er legte daraufhin Berufung ein. Das nun verhängte Strafmaß des OGH gegen Grasser, der 2005 in die Swarovski-Dynastie einheiratete, ist das bisher höchste gegen einen österreichischen Spitzenpolitiker.

Fiona Swarovski und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei einer Party in Kitzbühel im Jahr 2023.
Fiona Swarovski und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei einer Party in Kitzbühel im Jahr 2023.
dpa

Gericht sicher: Provisionen in Millionenhöhe kassiert

Dem 56-Jährigen wurde vorgeworfen, 2004 beim Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen einem privaten Investor entscheidende Informationen über den erforderlichen Kaufpreis gegeben zu haben. Das Immobilienunternehmen Immofinanz ging schließlich als Bestbieter hervor, mit einem Gebot von 961 Millionen Euro – nur eine Million mehr als der Konkurrent CA Immo. Grasser und weitere Beteiligte sollen dafür Provisionen in Höhe von 9,6 Millionen Euro erhalten haben. Grasser, der von 2000 bis 2007 Finanzminister in Österreich war, hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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Karl-Heinz Grasser kündigt Beschwerde an

Grassers Anwälte hatten vor dem Obersten Gerichtshof von einem politischen Urteil gesprochen. Sie zweifelten die Objektivität der Erstrichterin an, weil sich ihr Ehemann auf Twitter negativ über Grasser geäußert hatte. Der Oberste Gerichtshof betonte hingegen, dass Richterinnen und Richter in der Lage seien, trotz solcher Meinungsäußerungen objektive Urteile zu fällen. Der Oberste Gerichtshof habe ein „Fehlurteil” gesprochen, das Recht und Gerechtigkeit verletzte, sagte Grasser. Er kündigte eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser Schritt bewirkt aber keinen Aufschub der Haftstrafe. Die Freiheitsstrafe muss der 56-Jährige nun innerhalb eines Monats antreten. (rtr/dpa/abl)