Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zahnzusatzversicherung wechseln Sie ohne Leistungslücke, wenn Sie den alten Vertrag erst kündigen, nachdem der neue Versicherer Sie schriftlich angenommen hat.
- Eine Behandlung, die Ihr Zahnarzt schon empfohlen oder begonnen hat, zahlt ein neuer Versicherer nicht. Dafür brauchen Sie den alten Vertrag weiter.
- Viele Tarife binden Sie 24 Monate lang. Nach einer Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten vorzeitig kündigen.
- Im neuen Vertrag beginnen die Wartezeit und die Höchstbeträge der ersten Jahre oft von vorn, mehrere Tarife verzichten aber auf die Wartezeit.
- Stellen Sie den Antrag am besten vor dem nächsten Zahnarzttermin, bei der DFV zum Beispiel ohne Wartezeit.
Zahnzusatzversicherung wechseln: In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
Sie wechseln ohne Lücke, wenn die Kündigung der letzte Schritt ist und nicht der erste.
- Suchen Sie im alten Vertrag Beginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist heraus und rechnen Sie den frühesten Kündigungstermin aus. Ohne vereinbarte Mindestdauer gilt bei einem Vertrag über mehr als ein Jahr: Sie kündigen zum Ende eines Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, so regelt es § 205 VVG.
- Fragen Sie sich, ob bei Ihrem Zahnarzt eine Behandlung ansteht. Ist etwas schon empfohlen, gilt der Abschnitt zur angeratenen Behandlung weiter unten.
- Vergleichen Sie Tarife nach Wartezeit, Höchstbeträgen und Mindestlaufzeit und stellen Sie den Antrag. Die Gesundheitsfragen müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, so verlangt es die Anzeigepflicht nach § 19 VVG.
- Warten Sie die schriftliche Annahme ab und lesen Sie darin nach, was ausgeschlossen ist. Erst dann steht fest, was der neue Vertrag für Sie leistet.
- Kündigen Sie erst jetzt den alten Vertrag, schriftlich und zum Termin aus Schritt 1. Bewahren Sie Annahme, Kündigung und Bestätigung zusammen auf.
Bis der alte Vertrag endet, zahlen Sie unter Umständen beide Beiträge. Das ist der Preis dafür, dass keine Lücke entsteht.
Ab wann können Sie kündigen, und geht es nach einer Beitragserhöhung schneller?
Ob Sie nach der Mindestlaufzeit sofort, zum Monatsende oder erst mit Frist herauskommen, unterscheidet sich je Versicherer. Die Tabelle zeigt, was die Anbieter selbst nennen. Für Ihren Vertrag zählen die Bedingungen, die Sie bei Abschluss bekommen haben.
| Versicherer | Mindestlaufzeit | Danach |
|---|---|---|
| DFV, alle vier Tarife | 24 Monate | Frist in den Bedingungen prüfen |
| DA Direkt | 24 Monate, aber nur wenn Sie in den ersten zwei Jahren eine Rechnung einreichen und erstattet bekommen, sonst monatlich kündbar | ohne Frist zum Ende des laufenden Monats |
| Barmenia, Mehr Zahn 80 | 12 Monate (Mindesttarifdauer, Stand 01.2026) | täglich, ohne Frist |
| ottonova | zwei Versicherungsjahre (Tarifbedingungen, Ausgabe 11/2023) | monatlich, laut Anbieterseite |
| ARAG | 24 Monate ab Beginn | drei Monate Frist |
| ERGO Zahnzusatz mit Sofortschutz (ZEK, ZEZ) | 24 Monate | zum Monatsende, ohne Frist |
| maxcare, HanseMerkur, Die Bayerische | in den Bedingungen prüfen | Frist in den Bedingungen prüfen |
Tragen Sie den frühesten Termin in Ihren Kalender ein und legen Sie sich das Datum für die Kündigung so, dass die Annahme des neuen Vertrags vorher vorliegt. Wer erst zum nächsten Termin wechseln kann, hat Zeit für einen sauberen Vergleich und sollte sie nutzen.
Nach einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung dürfen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung kündigen, so steht es in § 205 Abs. 4 VVG. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung gelten würde.
Zwei Monate sind knapp für einen Vergleich mit Gesundheitsfragen. Notieren Sie sich deshalb den Tag, an dem die Mitteilung eintrifft, und stellen Sie den neuen Antrag sofort. Die Annahme muss vor dem Fristende vorliegen, denn erst dann kündigen Sie.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Versicherer einen günstigeren Tarif im eigenen Haus anbietet. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung verfallen aufgebaute Rückstellungen, wenn Sie den Versicherer wechseln. Laut ottonova bleiben sie erhalten, wenn Sie nur den Tarif wechseln.

Was zahlt der neue Versicherer nicht, und was beginnt wieder bei null?
Eine bereits angeratene oder begonnene Behandlung zahlt der neue Versicherer nicht. Die DFV schließt “bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen” aus, DA Direkt “bereits begonnene oder angeratene Behandlungen”. Barmenia, ARAG und maxcare regeln es ähnlich.
Wichtig ist, was als begonnen gilt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale reicht schon die Diagnose. Ist die Behandlung schon zu spät für einen neuen Vertrag, sieht der Ablauf so aus:
- Ihr Zahnarzt empfiehlt eine Brücke.
- Sie beantragen daraufhin einen neuen Vertrag.
- Der neue Versicherer nimmt Sie an, schließt aber genau diese Brücke aus.
- Die Brücke zahlt weiter nur Ihr alter Vertrag, den Sie deshalb bis zum Ende der Behandlung behalten.
Wir halten es für die klügere Lösung, den alten Vertrag für diese eine Behandlung zu nutzen und danach zu wechseln. Verschieben Sie eine nötige Behandlung nicht, nur um den Wechsel zu retten. Und beantworten Sie die Gesundheitsfragen auch dann ehrlich, wenn eine Empfehlung im Raum steht.
Bei einem neuen Vertrag laufen Wartezeit und Zahnstaffel von vorn. Die Zahnstaffel ist der Höchstbetrag, den der Tarif in den ersten Jahren insgesamt erstattet. Die Verbraucherzentrale nennt für viele Verträge eine Wartezeit von acht Monaten.
Einige Tarife verzichten ganz auf die Wartezeit. Bei der Zahnstaffel startet dagegen jeder Neuvertrag bei den Beträgen des ersten Jahres:
| Tarif | Wartezeit | Zahnstaffel |
|---|---|---|
| DFV: Basis, Komfort, Premium, Exklusiv | keine | Jahr 1: 875 / 1.225 / 1.400 / 1.750 Euro, nach 48 Monaten 3.500 / 4.900 / 5.600 / 7.000 Euro, unbegrenzt ab Jahr 5 |
| DA Direkt: Komfort | keine | 750 Euro in Jahr 1, 3.000 Euro in Jahr 4 |
| DA Direkt: Premium | keine | 1.100 Euro in Jahr 1, 4.400 Euro in Jahr 4 |
| DA Direkt: Premium Plus | keine | 1.500 Euro in Jahr 1, 6.000 Euro in Jahr 4 |
| Barmenia: Mehr Zahn 80 | keine | 1.500 Euro in Jahr 1, 3.000 Euro in den Jahren 1 bis 2 |
| ottonova: Zahn 100 | keine | Jahr 1 bis 4: 1.250 / 2.500 / 3.750 / 5.000 Euro (Tarifbedingungen, Ausgabe 11/2023) |
Wenn Sie schon Jahre in Ihrem alten Tarif sind, hat dieser Ihnen vermutlich eine höhere Zahnstaffel gebracht als der Neuvertrag im ersten Jahr. Vergleichen Sie beide Beträge, bevor Sie kündigen, vor allem wenn bald teurer Zahnersatz ansteht.
Wohin wechseln? Vier Tarife ohne Wartezeit
Vier Tarife von DFV, DA Direkt, Barmenia und ottonova verzichten auf die Wartezeit und eignen sich für Wechsler, die keine Lücke wollen. Wir haben sie nach Mindestlaufzeit, Zahnstaffel und Umgang mit Vorverträgen geordnet. Die DFV steht vorn, weil ihre Zahnstaffel im ersten Jahr am höchsten ausfallen kann. DA Direkt ist die Wahl, wenn Sie einen Vorvertrag anrechnen lassen wollen. Barmenia bindet Sie am kürzesten. Bei ottonova sind Sie nach zwei Versicherungsjahren monatlich frei.
DFV: Die höchste Zahnstaffel im ersten Jahr
Bei der DFV verzichten alle vier Tarife auf die Wartezeit, und die Zahnstaffel liegt im ersten Jahr zwischen 875 und 1.750 Euro. Im Tarif Exklusiv ist das der höchste Anfangswert unserer Tabelle. Dafür binden Sie sich 24 Monate. Wer schon weiß, dass er in zwei Jahren wieder wechseln will, ist mit einer kürzeren Bindung besser bedient.
DA Direkt: Ein Vorvertrag kann angerechnet werden
DA Direkt schreibt, dass sich bei Wechslern ein vergleichbarer früherer Vertrag auf die Zahnstaffel anrechnen lässt. Das ist ein echter Vorteil, wenn Ihr alter Vertrag schon Jahre lief. Lassen Sie sich die Anrechnung vor dem Antrag schriftlich bestätigen. Die Mindestlaufzeit von 24 Monaten gilt nur, wenn Sie in den ersten zwei Jahren eine Rechnung erstattet bekommen.
Barmenia: Nach 12 Monaten täglich kündbar
Der Tarif Mehr Zahn 80 von Barmenia hat keine Wartezeit und nur zwölf Monate Mindesttarifdauer, danach kündigen Sie täglich und ohne Frist (Stand 01.2026). Er erstattet 80 Prozent auf Zahnersatz und 100 Prozent auf die Regelversorgung. Beantragen Sie vorher die Vorleistung Ihrer Krankenkasse, sonst kürzt Barmenia um 20 Prozent.
ottonova: Zwei Jahre Bindung, danach monatlich
ottonova bindet Sie laut Tarifbedingungen (Ausgabe 11/2023) für zwei Versicherungsjahre, danach kündigen Sie monatlich. Die Zahnstaffel steigt im Tarif Zahn 100 von 1.250 auf 5.000 Euro über die ersten vier Jahre. Wer sicher zwei Jahre bleiben will und danach flexibel sein möchte, findet hier die passende Kombination.
Häufige Fragen zum Wechsel
Was passiert bei der Kündigung der Zahnzusatzversicherung?
Die Kündigung wirkt zum Kündigungstermin, danach haben Sie ohne neuen Vertrag keinen Schutz. Kündigen Sie deshalb erst, wenn die Annahme des neuen Versicherers schriftlich vorliegt.
Wie lange muss ich warten, bis ich wechseln kann?
Bei den meisten Tarifen in unserer Übersicht 24 Monate, bei Barmenia Mehr Zahn 80 zwölf. Danach gilt die Frist Ihres Versicherers. Nach einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb von zwei Monaten außerordentlich kündigen.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die monatlich kündbar sind?
Ja, nach der Mindestlaufzeit. DA Direkt kündigen Sie ohne Frist zum Monatsende, ottonova monatlich, ERGO zum Monatsende. Barmenia Mehr Zahn 80 ist nach zwölf Monaten sogar täglich kündbar.
