Das Bundesverteidigungsministerium
Das Verteidigungsministerium gehört zu den obersten Behörden der Bundesrepublik Deutschland. Die höchste militärische Kommandobehörde wird durch den Bundesminister der Verteidigung geleitet. Dieser hat die politische Verantwortung, die Befehls- und Kommandogewalt in Friedenszeiten und ist höchster Vorgesetzter der Bundeswehrsoldaten.
Gründung des Verteidigungsministeriums 1955
Gegründet wurde die oberste Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung am 7. Juni 1955 als Bundesministerium für Verteidigung. Deutschland hatte sich schon kurz nach der Gründung 1949 darum bemüht, wieder zu einem verlässlichen Bündnispartner für die westlichen Alliierten im beginnenden Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu werden. Daher wurde 1950 zunächst das Amt Blank, benannt nach dem späteren ersten Verteidigungsminister Theodor Blank gegründet. Damals war Blank der „Beauftragte des Bundeskanzlers für die Vermehrung der alliierten Truppen“. Mit Gründung der Bundeswehr 1955 brauchte diese auch ein eigenes Ministerium.
Bundesministerium der Verteidigung: eigenverantwortliche Leistung nach dem Ressortprinzip
Der erste Dienstsitz befindet sich auf der Bonner Hardthöhe, der zweite seit 1993 im Berliner Bendlerblock. Das Verteidigungsministerium ist die oberste Bundesbehörde der Streitkräfte. An der Spitze dieser Kommandobehörde steht der Verteidigungsminister. Zwei parlamentarische Staatssekretäre, zwei beamtete Staatssekretäre und der Generalinspekteur der Bundeswehr unterstützen den Verteidigungsminister bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Zusammen mit weiteren Mitarbeitern bilden der Verteidigungsminister, die Staatssekretäre und der Generalinspekteur den Leitungsbereich der Streitkräfte. Gemäß Art. 65a Abs. 1 GG hat der Verteidigungsminister die Kommandogewalt über die deutschen Streitkräfte. Entsprechend dem Ressortprinzip leitet der Verteidigungsminister sein Ministerium eigenverantwortlich. Der Bundesminister für Verteidigung hat Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr, die auch die zivilen Mitarbeiter einschließt.
Verteidigungsministerium: uneingeschränkte Kommandogewalt in Friedenszeiten
Diese uneingeschränkte Kommandogewalt gilt in Friedenszeiten. Sobald die Bundesrepublik Deutschland jedoch mit Waffengewalt angegriffen wird oder dieser Fall zu erwarten ist, geht die Kommandogewalt gemäß § 115 GG auf den Bundeskanzler über, sobald Bundestag und Bundesrat den Verteidigungsfall ausgerufen haben. Der nachgeordnete Geschäftsbereich des BMVg umfasst verschiedene Organisationsbereiche wie das Heer, die Luftwaffe, die Marine, die Streitkräftebasis und den Zentralen Sanitätsdienst. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst sind zwei der dem Verteidigungsministerium direkt unterstellten Dienststellen. Für das Bundesministerium der Verteidigung sind ungefähr 2.500 Mitarbeiter tätig. Verteidigungsministerin ist Christine Lambrecht (SPD).