Innenministerium
Das Innenministerium wird vom Innenminister geleitet und befasst sich mit den inneren Angelegenheiten des Landes.

Beim Innenministerium handelt es sich um eine der höchsten Behörden eines Landes oder Staates. Es befasst sich mit der Verwaltung der inneren Angelegenheiten wie innere Sicherheit, öffentlicher Dienst, Zuwanderung und Meldewesen.
Der Begriff Innenministerium wurde bereits zu Zeiten absolutistischer Könige verwendet. Das Ministerium gehört zu den sogenannten klassischen Schlüsselministerien eines Staates – neben Verteidigungs-, Finanz-, Justiz- und Außenministerium. Früher befasste sich das Innenministerium mit allen Fragen der inneren Politik. Da dieser Themenbereich zunehmend komplexer wurde, gliederte man bestimmte Ressorts aus. So gibt es in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise auch das Umwelt- und das Gesundheitsministerium. In föderalistischen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland existiert das Innenministerium sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Die Innenminister der deutschen Bundesländer treffen sich üblicherweise zweimal im Jahr zur Innenministerkonferenz.
Die Aufgaben eines Innenministeriums unterscheiden sich je nach Staat oder Land. Im Allgemeinen beschäftigt sich das Innenministerium mit allen Fragen der Verwaltung und inneren Sicherheit. Dazu gehören nicht nur Polizei, Rettungshilfe und Katastrophenschutz, sondern auch alle Angelegenheiten, die mit Einwanderern, Verfassungsschutz und Cybersicherheit zusammenhängen. Auch das Ausweis- und das Meldewesen werden vom Innenministerium geregelt. Im Zuge der Bildung der aktuellen Bundesregierung (seit März 2018) wurde das Bundesministerium des Innern um die Bereiche Heimat und Bau erweitert.
Das deutsche Bundesinnenministerium hat seinen Hauptsitz im Bezirk Mitte in Berlin. Der Innenminister steht diesem Ressort als Leiter vor. Seit 2021 ist Nancy Faeser (SPD) Innenministerin.
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