Flaggenwirrwarr während der EM
Falsche Deutschland-Fahne kann richtig teuer werden

Wer nicht aufpasst, dem droht eine saftige Strafe!
Zu Fußball-Großereignissen gehören Accessoires in Deutschland-Farben einfach dazu: Blumengirlanden, Armbänder, Flaggen. Doch gerade bei Letzteren kann man so einiges falsch machen. Denn: Nicht alle Fahnen darf man einfach so hissen!
„Der” Adler ist amtlichen Stellen vorbehalten
Wie diverse Medien berichten, habe man einer Familie aus Ronneburg in Hessen mit einem Bußgeldbescheid gedroht, da sie die falsche Deutschland-Fahne zur EM gehisst haben soll. Bedeutet: Neben den Deutschland-Farben Schwarz, Rot und Gold zeigte die Fahne auch den Bundesadler. Und genau hier liegt das Problem.
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Die Flagge mit dem Adler ist eine sogenannte Bundesdienstflagge. Wie es auf einer Website des Bundesregierung heißt, ist sie „eine besondere Art der Bundesflagge unter Verwendung des Bundesschildes”. Die Verwendung sei ausschließlich Stellen des Bundes vorbehalten. „Die Verwendung der Bundesdienstflagge durch eine nichtamtliche Stelle oder Privatperson” stelle hingegen eine Ordnungswidrigkeit dar. Geahndet werden könne das Vergehen mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro.
Gleiches gelte im Übrigen für Fahnen, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sehen. Zurecht darf man sich fragen, wann genau eine solche Verwechslungsgefahr vorliegt. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Die Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entsteht, dass es sich um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handelt.” Als Beispiel wird die Bundesflagge mit dem Bundeswappen genannt.
Gut zu wissen: Flaggen, auf denen ein Adler prangt, der als reines Fantasiegebilde zu erkennen ist, würden nicht geahndet.
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Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel!
Nun hängen zu Zeiten von EM und EM zahlreiche Flaggen an den Häusern von Fußball-Fans - auch solche mit Adler. Müssen all diese Menschen eine Strafe fürchten? Nein!
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Der Grund: In Ausnahmefällen werde die Nutzung der geschützten Bundesflagge als „sozialadäquat” geduldet. Als Ausnahmefall werden Großereignisse genannt - wie Fußball-EM oder -WM welche sind. Doch auch dann sollte darauf geachtet werden, dass der Schutz der Bundesdienstflagge gewahrt bleibt. Bedeutet: Es gilt, Missbrauch und Entwertung des Symbols zu vermeiden. Andernfalls werde die Sozialadäquanz überschritten und es kann doch zu einer Ahndung und Strafe kommen.
Also: Grundsätzlich müsst ihr euch während der EM nicht sorgen, wenn eure Fahne der Bundesadler ziert. Wer sich dennoch unsicher ist, greift einfach zur klassischen Schwarz-Rot-Gold-Fahne - mit der seid ihr immer auf der sicheren Seite! (vho)