Zwei Drittel nicht barrierefrei
Neues Gesetz um Barrierefreiheit im Netz – Aufrüsten auf Internetseiten
Viele Internetseiten stehen vor einer großen Veränderung, denn das Gesetz verlangt ab morgen Barrierefreiheit. Unternehmen und Behörden müssen ihre Webseiten so gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können. Sie bekommen durch barrierefreie Webseiten einen besseren Zugang zu Informationen. Eine Untersuchung von Google und der Aktion Mensch ergibt: Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind nicht barrierefrei. Für die Unternehmen bedeutet das: Aufrüsten. Auch RTL muss nachbessern, denn auf der Internetseite werden Abos für RTL Plus verkauft. Auch das gilt als Dienstleistung. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern oder zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.