Prozessauftakt in Wuppertal

Minderjährige auf den Strich geschickt

Seit Montag (26.05.) müssen sich ein 20-jähriger Moldauer und eine 18-jährige Deutsche vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Sie sollen 2022 sechs Mädchen und einen Jungen im Alter zwischen 14 und 16 auf den Strich geschickt haben.

Weil die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Vorwurf: „Der Angeklagte soll in einschlägigen Internetforen Nutzerkonten für mehrere Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren angelegt haben, um diese dort für sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anzubieten. Die Angeklagte soll sich daran beteiligt haben, indem sie unter anderem Kommunikation mit interessierten Freiern führte und mit diesen auch Termine vereinbarte, bei denen es dann zu sexuellen Kontakten mit den Jugendlichen gekommen sein soll.“, so Gerichtssprecher Daniel Wessel.

Angeklagter polizeibekannt

Laut Staatsanwaltschaft ging es den beiden darum, möglichst viel Geld zu verdienen. Während die 18-Jährige die Opfer vermittelt haben soll, gilt der 20-Jährige als der eigentliche Drahtzieher. Der Moldauer soll den Opfern das schnelle Geld versprochen haben. Wenn diese aber nicht mehr mitmachen wollten, wurde es laut Anklage schnell brutal. Bei einem Mädchen soll der Moldauer mit einem Messer zugestochen haben. Ein anderes Opfer soll er missbraucht haben. Deswegen ist er heute auch wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 20-jährige Moldauer ist polizeibekannt. 2023 wurde er bereits zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Unter anderem wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung. 2022 gab es in Hagen eine Reihe an Raubüberfällen auf Prostituierte. Der heute Angeklagte hat vermutlich damit zu tun.

Opfer machten wohl teilweise freiwillig mit

Die Minderjährigen sollen zum Teil freiwillig mitgemacht haben. Und einmal drinnen, ist es schwer da wieder rauszukommen, weiß Psychotherapeut Christian Lüdke aus Lünen: „Jüngere Opfer sind häufig nicht in der Lage, hier frühzeitig Stopp zu sagen, weil sie verunsichert sind. Sie haben häufig Angst, auch vor den Konsequenzen.  Manchmal schämen sie sich. Oder dass sie eben Angst haben, dass man ihnen nicht glaubt, was sie tatsächlich wollen.“ Bei einer Verurteilung muss die 18-Jährige mit einer Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Sollte der Moldauer nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, könnte der 20-Jährigen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bekommen. Die Urteile sollen Ende Juni fallen.