Gericht hebt Auflagen gegen Maddie-Hauptverdächtigen auf Christian B. darf Deutschland jetzt doch verlassen

von Nils Fischer-Stahl, Kai Räuker und Johanna Grewer

Er darf Deutschland bald verlassen!
Das Oberlandesgericht Celle hat Teile der Auflagen von Christian B. aufgehoben. Der Hauptverdächtige im Vermisstenfall Maddie darf Deutschland also in Kürze verlassen. Sein Anwalt Friedrich Fülscher bestätigt das auf RTL-Anfrage.

Christian B. soll sich innerhalb Europas bald frei bewegen können

Laut Bild soll der Richter die Anordnung, dass Christian B. sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen müsse, für rechtswidrig halten und kassiert haben. Das Landgericht Hildesheim müsse den Beschluss des Oberlandesgerichts jetzt umsetzen. Seinen Reisepass soll B. aber vorerst nicht zurückbekommen. Trotzdem könnte er sich bald innerhalb Europas frei bewegen.

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„Die Entscheidung ist völlig richtig. Eine Anordnung, die Bundesrepublik nicht zu verlassen, ist unzulässig”, meint auch Christian B.s Anwalt. „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat sich wieder einmal verrannt und die Rechte von Herrn B. mit Füßen getreten.” Auf die Frage, warum die Ausreise aus Deutschland für seinen Mandanten von Interesse sei, antwortet er: „In erster Linie ist es in seinem Interesse, nicht mit rechtswidrigem hoheitlichen Handeln belastet zu sein. Ob er tatsächlich ins Ausland geht, spielt dafür erstmal keine Rolle.” Gegen die Entscheidung der Passbehörde in Sehnde, Christian B. keinen Reisepass auszuhändigen, wollten er und sein Mandant auch noch vorgehen.

Oberlandesgericht überprüft Führungsaufsicht für Christian B.

Das OLG Celle wollte sich auf RTL-Anfrage vorerst nicht zu dem Fall äußern. Eine Sprecherin bestätigte nur, dass das Gericht nach einer Beschwerde der Verteidigung die Führungsaufsicht von Christian B. überprüfe. Anfang der Woche soll es eine Presseerklärung dazu geben. Konkret sei es um mehrere Weisungen an den Tatverdächtigen gegangen, die in der Anordnung der Führungsaufsicht für die Zeit nach seiner Haftentlassung festgehalten seien, so die Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage.

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Christian B. muss sich nach Haftentlassung an Auflagen halten

Zuletzt hatte der Mann eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen. Eine der Auflagen für die Zeit nach der Haftentlassung sieht demnach vor, dass Christian B. sich einen festen Wohnsitz im Inland suchen muss. „Das Landgericht muss diese konkrete Weisung konkreter fassen”, sagte die Gerichtssprecherin nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Nun müsse sich damit das zuständige Landgericht Hildesheim befassen. Über Einzelheiten wollte das Gericht am Montag informieren.

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Das Landgericht Hildesheim hatte auch beschlossen, dass der Verdächtige nach seiner Haftentlassung Mitte September im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem für die nächsten fünf Jahre eine Fußfessel tragen muss. Sein Verteidiger hatte daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Diese Weisung sei vom Gericht bestätigt worden, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Christian B. bei einem Gerichtstermin (Archivfoto, 2024)
Christian B. hat seine Haftstrafe abgesessen und ist jetzt wieder auf freiem Fuß.
Julian Stratenschulte/Pool via AP

Christian B. wurde im Vermisstenfall Maddie bisher nicht angeklagt

Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne”. Es gibt keine Anklage in dem Komplex, es gilt die Unschuldsvermutung.

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Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt. (mit dpa)

Verwendete Quellen: dpa, Bild, eigene RTL-Recherchen