„Engel mit den Eisaugen” als liebevolle Mutter„Mami war lange im Gefängnis” – Amanda Knox erzählt Tochter (4) von ihrer dunklen Vergangenheit

„Mami, erzählst du mir die Geschichte von deiner Italienreise?”
Was wie ein normales Gespräch zwischen einem Kind und der Mutter beginnt, endet in diesem Fall schnell in einer Horrorstory. Denn die „Geschichte von Mamis Italienreise” ist keine witzige oder schöne Erinnerung, sondern handelt von Mord und Gefängnis. Die Mutter des kleinen Mädchens ist nämlich niemand anderes als Amanda Knox, bekannt als der „Engel mit den Eisaugen”.
„Die Polizei dachte, Mami hätte sie verletzt!”
Amanda Knox habe sich laut der Schweizer Boulevardzeitung 20 Minuten dazu entschieden, ihre Tochter trotz des jungen Alters nicht bezüglich ihrer Vergangenheit anzulügen. Sie möchte der vierjährigen Eureka alles von damals erzählen. „Es ist ganz einfach”, sagte sie zu ihrer Tochter. „Als Mami jünger war, ist sie nach Italien gereist, hat Freunde kennengelernt und hatte Spaß. Aber dann hat jemand ihre Freundin verletzt, und die Polizei dachte, Mami hätte sie verletzt. Also haben sie Mami ins Gefängnis gesteckt.”
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„Mami war lange im Gefängnis und sehr traurig”, sagt sie. Doch eines Tages konnte sie ihre Unschuld beweisen und wurde aus dem Gefängnis entlassen. „Sie lernte Papi kennen, bekam dich und lebte glücklich bis ans Ende ihrer Tage”, sagt Amanda Knox weiter.
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Muttersein hilft Amanda Knox
Das Muttersein gebe der 38-Jährigen neue Möglichkeiten, die traumatischen Erfahrungen noch einmal zu verarbeiten. Neben der vierjährigen Tochter hat Amanda Knox auch einen jüngeren Sohn. Selbst 14 Jahre nach ihrer Haftentlassung sei sie „erstaunt, wie sehr mir das Muttersein geholfen hat, diese schreckliche Erfahrung zu verarbeiten”, berichtet die Schweizer Boulevardzeitung 20 Minuten.
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Amanda Knox war im Jahr 2009 wegen Mordes an ihrer damaligen Mitbewohnerin zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Die US-Amerikanerin war in Italien fast vier Jahre lang im Gefängnis, kam dann wieder frei und wurde später wegen „grober Ermittlungsfehler” freigesprochen. Der Fall wurde nie komplett aufgeklärt. (lmi)



