Wichtige Entscheidung aus MünsterKlatsche für AfD-Stiftung! Gericht verweigert Bundesgelder

Grugahalle, 15. Bundesparteitag der AfD - Tag 2: Desiderius Erasmus Stiftung
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Sitz in Lübeck erlitt vor Gericht eine Niederlage.
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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält auch für das Jahr 2021 keine Fördermittel des Bundes. Eine Klage dagegen lehnt das Oberverwaltungsgericht in Münster nun ab. Der Verein kann sich auch nicht auf eine verfassungswidrige Praxis vor einer Gesetzesänderung 2023 berufen.

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat für das Jahr 2021 keinen Anspruch auf Fördergelder des Bundes. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster entschieden. Das Gericht wies damit die Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Begründung erklärte das Gericht, dass die Stiftung im Jahr 2021 im Bundeshaushaltsplan nicht als förderfähig genannt war. Daher stünden ihr keine Fördermittel zu. Auch eine Ableitung von Fördermitteln „aus der damaligen Verwaltungspraxis und dem Gleichheitsgrundsatz“ sei nicht möglich, hieß es weiter.

2023 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Förderpraxis des Bundes bei parteinahen Stiftungen als verfassungswidrig eingestuft. Daraufhin beschloss der Bundestag im selben Jahr das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz. Die bis 2023 rechtswidrige Förderung anderer parteinaher Stiftungen gebe der Desiderius-Erasmus-Stiftung allerdings auch kein Recht darauf, ebenfalls fehlerhaft gefördert zu werden, entschied das OVG nun.

Mit der Neuregelung des Stiftungsfinanzierungsgesetzes wurde die Förderung parteinaher Stiftungen an das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Völkerverständigung sowie eine längerfristige Präsenz der betreffenden Parteien im Bundestag geknüpft. Die betreffende Partei muss danach mindestens über drei Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein.

Die ursprüngliche Klage gegen das Bundesverwaltungsamt vor dem Verwaltungsgericht Köln drehte sich um Förderung aus Bundesmitteln für die Jahre 2018 bis 2021. Das Bundesamt hatte die Förderung mit der Begründung abgelehnt, dass die AfD zu diesem Zeitpunkt nicht wie vorgeschrieben mehr als eine Legislaturperiode im Bundestag gewesen war. Diese Frage spielte jetzt vor dem OVG keine Rolle mehr, auch wenn die AfD 2021 zum zweiten Mal in Folge in den Bundestag einzog.

Verwendete Quellen: lar/dpa/AFP