Katalog-Geheimsprache entschlüsseltVorsicht, Buchungsfalle! Bei diesen Reise-Formulierungen solltet ihr aufhorchen

von Patrick Schramm, Franziska Kaempfert und Svenja Hoffmann

Einfach zu schön, um wahr zu sein?
Viele Urlauber verlassen sich bei der Entscheidung für ein Hotel auf die Beschreibung des Reiseveranstalters. Doch Vorsicht! Häufig werden durch gut klingende Floskeln mögliche Schwachstellen der Unterkunft beschönigt. Wir verraten euch, bei welchen Floskeln ihr hellhörig werden solltet.

Wann ist ein Strand in Strandnähe?

Vielen Urlaubern ist besonders eines ganz wichtig: die Nähe zum Meer. Doch was bedeutet das Wort „Strandnähe” in der Hotelbeschreibung und was hingegen meint „Strandlage”? Das verrät Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich im Video oben. Dort erklärt er auch, was euch zusteht, wenn die Realität am Ende ganz anders aussieht.

Außerdem erfahrt ihr, worauf ihr euch bei einem „aufstrebenden Urlaubsort” gefasst machen solltet und was sich hinter dem vermeintlich netten Hinweis „Badeschuhe nicht vergessen” verbirgt.

Weitere trügerische Floskeln, die Reiseanbieter gerne mal in ihren Katalogen nutzen, lest ihr jetzt.

Die Hotel-Lage: Das bedeuten diese Katalog-Angaben

  • „unberührte Natur“: Das Hotel könnte eher abgelegen liegen.

  • „idyllische Randlage“: Touristische Attraktionen und Infrastruktur können Mangelware sein; gut geeignet zum Ausspannen, allerdings fehlen möglicherweise Ausgehmöglichkeiten.

  • „lebhafte Lage“: Das Hotel liegt mitten im Zentrum und ist sehr laut.

  • „touristisch gut erschlossen“: Hier tobt der Bär – sowohl tagsüber am Strand als auch nachts in den Clubs. Bettenburgen und Touristen, wohin man schaut.

  • „verkehrsgünstig gelegen“: An der Straße gelegen, häufig sogar an der Hauptverkehrsstraße – daher kann es eher laut sein.

  • „Hotel liegt am Ortseingang“: Das Hotel könnte direkt an einer Verbindungsstraße liegen, wodurch es nachts oft laut werden kann.

  • „kurzer Transfer vom Flughafen“: Hotel liegt möglicherweise in der Einflugschneise. Fluglärm ist daher wahrscheinlich.

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Die Hotel-Anlage: Bei diesen Beschreibungen ist Vorsicht geboten!

  • „junges Team“: Das Personal könnte eher unerfahren sein.

  • „Hotel hat sich ein wenig Ursprünglichkeit/ ursprünglichen Charme bewahrt“: Das Hotel ist unter Umständen verfallen oder renovierungsbedürftig.

  • „internationale Atmosphäre“: Das Personal könnte nur vereinzelt Deutsch sprechen.

  • „Meerseite“: Das bedeutet nur, dass die Gebäudeseite dem Meer zugewandt ist, heißt aber nicht automatisch, dass ihr auch Meerblick habt.

  • „Meerblick“: Das Hotel muss nicht direkt am Meer liegen – und es muss auch nicht zwangsläufig vom Zimmer aus zu sehen sein.

  • „300 Meter vom Meer entfernt“: Eine solche Angabe muss stimmen, allerdings sagt sie nichts darüber aus, ob dort auch ein Badestrand vorhanden ist.

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Die Zimmerbeschreibung: Bei diesen Hotel-Angaben lieber nochmal nachfragen!

  • „Zweibettzimmer“: Das Zimmer verfügt über zwei einzelne Betten, die in der Regel aus Platz- oder Raumaufteilungsgründen nicht zusammengeschoben werden können.

  • „Doppelzimmer“: Es muss nicht zwangsläufig ein Doppelbett vorhanden sein. Unter Umständen kann es auch zwei Einzelbetten enthalten, die zusammengeschoben werden können.

  • „helle, freundliche Zimmer“: Hierbei handelt es sich um eine überflüssige Angabe, denn ein Fenster im Zimmer ist eine Grundvoraussetzung.

  • „Zimmer sind sauber und zweckmäßig“: Die Zimmer sind eher einfach ausgestattet, bieten darüber hinaus aber keinerlei Komfort.

  • „landestypische Bauweise“: Die Zimmer sind eher schlicht eingerichtet und oft hellhörig.

  • „Sat-TV auf dem Zimmer“: Fernsehen per Satellit, was aber nicht bedeutet, dass automatisch auch alle (deutschen) Sender empfangen werden können.

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Pool und Meer: Diese Beschreibungen könnten missverstanden werden!

  • „beheizbarer Pool“: Bedeutet lediglich, dass der Pool beheizt werden kann, aber nicht, dass er auch beheizt ist.

  • „naturbelassener Strand“: Der Strand wird nicht gesäubert. Außerdem fehlen Toiletten, Duschen oder Umkleidekabinen.

  • „Strand über Treppen erreichbar“: Diese Angabe kann darauf hindeuten, dass es sich bei dem Strand um eine eher schwer zugängliche Bucht handelt.

  • „Liegestühle und Sonnenschirme nach Verfügbarkeit“: Bedeutet in der Regel, dass nicht so viele Liegestühle wie Betten/ Gäste vorhanden sind. Liegestuhl-Reservierung per Handtuch ist also an der Tagesordnung, wenn das Hotel voll belegt ist.

Geheimcodes entschlüsselt: Die nächste Reise kann kommen!

Was im ersten Moment gut klingt, kann sich also durchaus als Enttäuschung entpuppen. Damit ihr nicht die berühmte Katze im Sack kauft, fragt bei Zweifeln lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nach.

Wer sich bezüglich der Lage eines Hotels unsicher ist, der kann zudem ganz einfach eine Online-Karte befragen. Die können die Lage und die Gegebenheiten vor Ort heutzutage sehr realistisch darstellen.

Solltet ihr dennoch einmal mit eurem Urlaubshotel einen Reinfall erleben, kann euch unter Umständen ein Hotelwechsel oder eine Entschädigungszahlung zustehen. Was ihr bei der Anzeige von Reisemängeln unbedingt beachten müsst, haben wie HIER für euch zusammengefasst.