Zisch & Knack

Unternehmen will Dosengeräusch schützen lassen

Und dieses erfrischende Geräusch möchte sich ein Unternehmen aus Bonn schützen lassen. Die prickelnde Idee hat das Unternehmen vor drei Jahren. Das EU-Markenamt lehnt den Antrag aber ab. Dagegen klagt das Bonner Unternehmen. Zwar können Geräusche als sogenannte Klangmarke geschützt werden, sie müssen allerdings unterscheidungskräftig sein. Und genau das ist hier das Problem. Das Geräusch der Getränkedose ist nicht unterscheidungskräftig. So entscheidet heute zumindest das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Das Bonner Unternehmen wollte sich dazu heute nicht äußern.