Hinrichtung wird wohl als Erhängen vollstreckt
Todesurteil gegen Deutsch-Iraner: Oberster Gerichtshof bestätigt Strafe

Willkürjustiz im Iran: Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte die Todesstrafe gegen einen Deutsch-Iraner. Wann das Urteil vollstreckt wird, ist noch offen.
Todesurteil gegen Deutsch-Iraner: Oberster Gerichtshof bestätigt Todesstrafe
Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd (68) wurde im Februar dieses Jahres von einem Revolutionsgericht unter anderem für einen Terroranschlag in einer Moschee vor 15 Jahren verantwortlich gemacht. Außerdem soll er mit ausländischen Geheimdiensten kooperiert haben.
Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen diese Vorwürfe stets zurück, unabhängig überprüfen lassen sie sich nicht. Das Todesurteil wurde nun vom Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt.
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Deutsch-Iraner wurde in Dubai verhaftet und in den Iran gebracht
Der Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd wurde vor fast drei Jahren vom iranischen Geheimdienst in Dubai verhaftet und in den Iran gebracht. Seitdem sitzt er in einem Gefängnis in der iranischen Hauptstadt Teheran.
Zuvor hatte Djamshid Sharmahd jahrelang in den USA gelebt, wo er sich in der Exil-Oppositionsgruppe „Tondar“ (Donner) engagierte, deren Ziel eine Rückkehr der Monarchie im Iran ist.
Mehrere europäische Staatsbürger sind derzeit im Iran inhaftiert
Gegenwärtig sitzen mehrere europäische Staatsbürger im Iran in Haft, viele haben auch einen iranischen Pass. Juristisch behandelt der Iran Doppelstaatsbürger wie Iraner. Kritiker werfen dem Iran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln zu nutzen. Der Iran selbst weist diese Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen in der Regel mit einem Spionage-Vorwurf.
Wann das Todesurteil vollstreckt wird, ist offen. Üblicherweise werden Menschen, die im Iran zum Tode verurteilt sind, erhängt. (dpa/jka)