Sexueller Kindesmissbrauch: LKA Hessen ermittelt in 64 Fällen

"Wegzusehen ist das Schlimmste, was einem Missbrauchsopfer passieren kann"

ARCHIV - 12.01.2014, Brandenburg, Frankfurt (Oder): ILLUSTRATION - Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes an einer Wand eines Zimmers. (zu dpa «Staatsanwaltschaften registrieren 1344 Fälle von Kindesmissbrauch» vom 6.2.2021) Foto: Patrick Pleul/zb/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
LKA Hessen ermittelt: Insgesamt 64 Beschuldigten werde die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie oder sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt
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Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch haben Ermittler bei einer großangelegten Aktion vergangene Woche hessenweit 57 Wohnungen durchsucht. Insgesamt 64 Beschuldigten werde die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie oder sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt, teilte das Landeskriminalamt (LKA) am Montag in Wiesbaden mit. "Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen stehen die Männer und Frauen untereinander nicht im Kontakt." An der Schwerpunktmaßnahme seien 234 Ermittlerinnen und Ermittler beteiligt gewesen.

445 Speichermedien sichergestellt

Innerhalb von fünf Tagen wurden nach Angaben des LKA insgesamt 445 Speichermedien sichergestellt - darunter 92 Smartphones, 48 USB-Sticks und 43 PCs und Laptops. Die Auswertung werde zeigen, ob die Beschuldigten Fotos und Videos von Missbrauchstaten selbst gefertigt oder kinderpornografisches Material erworben, besessen oder geteilt hätten, erläuterte das LKA. Die Durchsuchungen fanden in mehr als 20 Städten und Landkreisen hessenweit statt. Unter den 64 Beschuldigten sind zehn Frauen.

Polizei: Schweigen hilft nur den Tätern

Wer den Verdacht habe, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sexualisierte Gewalt erfährt, sollte umgehend die Polizei informieren. Dazu rief der Landesopferschutzbeauftragte im LKA, Holger Däubner, auf. "Wegzusehen ist das Schlimmste, was einem Missbrauchsopfer passieren kann." Ohne Anzeige bleibe ein Täter beziehungsweise eine Täterin unter Umständen unentdeckt und könne weitere Taten begehen. (dpa)