Kabinett billigt Verkehrsrecht-Änderung
Kommt bald überall Tempo 30 in der Innenstadt?

Mit dem E-Auto auf Sonderspur am Stau vorbei und mehr Tempo-30-Zonen: Behörden vor Ort sollen künftig mehr Freiraum im Verkehrsrecht bekommen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung am Straßenverkehrsgesetz abgesegnet.
Wissing: „Länder und Kommunen können schneller und flexibler reagieren"

„Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs müssen aber auch in Zukunft immer berücksichtigt werden. Damit ermöglichen wir neue Entscheidungsspielräume vor Ort, ohne die Interessen des Straßenverkehrs zu vernachlässigen“, so Wissing. „Länder und Kommunen können künftig schneller und flexibler auf die besonderen Anforderungen vor Ort reagieren. Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen.“
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Fast 800 Städte haben Druck gemacht und wollen Tempo 30
Städte und Gemeinden sollen laut Verkehrsministerium auch mehr Spielraum bei Tempo-30-Zonen bekommen, etwa in der Nähe von Spielplätzen, bei stark genutzten Schulwegen und Fußgängerübergängen. Hier sollen künftig Entscheidungen allein aufgrund von Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, wegen gesundheitlicher Erwägungen oder städtebaulicher Aspekte möglich werden.
Und dass viele Städte das auch umsetzen wollen, zeigt die Inititative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“. Fast 800 Städte haben sich hier zusammengeschlossen, im Mittelpunkt steht die Forderung nach Tempo 30. Bei der Initiative dabei sind Städte wie Frankfurt, Hannover, Dortmund, Würzburg oder Wuppertal, aber auch zahlreiche kleinere Gemeinden.
Sonderspuren für E-Autos oder Fahrgemeinschaften denkbar
Behörden bekommen mit dieser Änderung außerdem die Möglichkeit, Sonderfahrspuren einzurichten, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), zum Beispiel für E-Autos oder solche, die mit Wasserstoff betrieben werden. Auch Autos, die mit mehreren Personen besetzt sind, könnten freigegeben werden.
Bundestag und Bundesrat müssen der Änderung noch zustimmen, bevor die Behörden vor Ort tätig werden können. (reuters/eku)
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