So gehen die einzelnen Bundesländer damit umWhatsApp zwischen Lehrern und Eltern: Ist das erlaubt?

Hamburg, 17. November 2016 - WhatsApp-Icon auf einem auf einem iPhone PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY
Einige Bundesländer verbieten den Informationsaustausch zwischen Lehrer und Eltern über die sozialen Netzwerke.
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Dem Lehrer des Kindes schnell mal eine WhatsApp schicken, ob bei Erkrankung oder Nachfragen zum Wochenplan - an vielen Schulen ist das inzwischen der Normalfall. Aber ist das auch erlaubt? Eine Umfrage zeigt, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer damit umgehen.

WhatsApp unter Datenschützer umstritten

Die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern über WhatsApp fällt in Deutschland offensichtlich häufig in eine Grauzone. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, haben manche Bundesländer den Lehrkräften untersagt, dienstliche Nachrichten über den Messengerdienst auszutauschen. Es gibt jedoch keine einheitliche Linie.

Was den Datenschutz angeht, ist WhatsApp unter Fachleuten umstritten. Der Messengerdienst, der zum Facebook-Konzern gehört, steht vor allem wegen der Übertragung der Adressbuchdaten aus dem Smartphone auf Server in den USA in der Kritik. Etliche Datenschützer sind der Meinung, dass dafür jede Person aus dem Adressbuch des WhatsApp-Nutzers aktiv seine Zustimmung geben müsste. Experten sehen aber auch positive Datenschutz-Aspekte: Die Chats bei WhatsApp seien geradezu vorbildlich Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Kein WhatsApp-Verbot in Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen

Die Hamburger Schulbehörde hat bisher keine Vorschriften zum Thema Eltern-Chats erlassen. "Im Unterschied zur Kommunikation Lehrer-Schüler, die via WhatsApp untersagt ist, gibt es keine Regelungen bei der Kommunikation Eltern-Lehrer", sagte ein Behördensprecher.

Auch in Bayern sind WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht verboten. Es handele sich um eine "Grauzone", sagte eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums.

In Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich keine rechtliche Regelung, die Schulen und Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie WhatsApp verbietet - immer vorausgesetzt, dass keine Daten mit Personenbezug verarbeitet werden.

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Keine WhatsApp-Empfehlung in Thüringen

In Thüringen dürfen Lehrer personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, berichtete das Bildungsministerium. Welche Mail- und Messengerkonten dafür verwendet werden sollen, ist nicht vorgeschrieben.

WhatsApp werde aber nicht empfohlen, "da dieser Messenger auf das Telefonbuch des Nutzers zugreift und damit auf eine große Menge von Daten", so das Ministerium. "Ein weiterer Nachteil von WhatsApp ist, dass dort in den Verteilern alle Handynummern für alle sichtbar sind." Seien Lehrer und Eltern aber einverstanden, über WhatsApp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.

Messenger-Verbot für Lehrer in Hessen

Lehrkräfte in Hessen dürfen über WhatsApp und andere Messenger überhaupt keine personenbezogenen Daten und Dokumente teilen. "WhatsApp und andere Messenger-Dienste sind datenschutzrechtlich kritisch zu sehen", heißt es aus dem hessischen Kultusministerium. Noten, Krankmeldungen, Adress- und Telefondaten, Hinweise auf Hausaufgaben sowie Feedback zur Lernleistung dürften somit nicht über Messenger-Dienste oder Soziale Netzwerke ausgetauscht werden. Das Ministerium empfiehlt Eltern und Lehrern, wenn überhaupt, diese nur sehr eingeschränkt zu nutzen.

Es wird dazu geraten, alternativ über eine Lernplattform oder via E-Mail mit den Eltern der Schüler zu kommunizieren.

Nutzung von sozialen Netzwerken in Baden-Württemberg verboten - die wenigsten Lehrer halten sich daran

Doch auch dort, wo feste Regelungen existieren, greifen sie offenbar nicht immer: Obwohl Lehrkräfte in Baden-Württemberg keine sozialen Netzwerke für dienstliche Zwecke benutzen dürfen, halten sich laut der Dienststelle des Landesdatenschutzbeauftragten nur sehr wenige an das Verbot. Das Kultusministerium hatte die Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen im Jahr 2013 verboten.

Lehrer in Hessen sollen europäische Messenger-Dienste benutzen

Auch in Rheinland-Pfalz sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers von Lehrkräften für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden, die Verschlüsselung über den gesamten Kommunikationsweg gewährleisten - so heißt es im Leitfaden des Bildungsministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz. WhatsApp als Anbieter aus den USA bietet diese geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allerdings auch.

WhatsApp-Verbot in Niedersachsen und Bremen

Lehrer in Niedersachsen und Bremen dürfen den Messengerdienst WhatsApp nicht für schulische Kommunikation nutzen.

"Dienstliche Informationen über WhatsApp zu versenden ist aus Datenschutzgründen unzulässig", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Lehrer dürften sich auch nicht an WhatsApp-Gruppen von Schülern und Eltern beteiligen. Derzeit werde die datenschutzkonforme Nutzung eines alternativen Messengerdienstes geprüft. Denn längerfristig müsse es auch an Schulen entsprechende Kommunikationsmöglichkeiten geben.

Die Lehrergewerkschaft GEW sieht den Einsatz von Messenger-Diensten kritisch: "Wir raten den Kollegen deutlich von der Nutzung des Mediums ab. Nicht nur aus Datenschutz-, sondern auch aus Arbeitsschutzgründen". Lehrkräfte müssten vor der permanenten Erreichbarkeit sowie dem zeitlichem Druck geschützt werden.