Geld für das Laub des NachbarnWir erklären, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Haben Sie schon einmal von der Laubrente gehört? Da fragt man sich direkt: Ist das jetzt eine neue, tolle Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen? Oder geht es doch um Gartenabfälle? Wir haben alles Wissenswerte rund um die Laubrente für Sie zusammengefasst.
Wem steht die Laubrente zu?
Der schöne Herbst ist da. Die Blätter verfärben sich in den herrlichsten Gelb- bis Rottönen. Doch irgendwann fallen die hübschen Blätter als Laub vom Baum und bedecken ganze Grundstücke. Ärgerlich wird es, wenn zusätzlich das Laub vom Nachbarn auch noch den eigenen Rasen verhüllt oder wieder mal die Regenrinne verstopft. Hier kommt die Laubrente ins Spiel - die hat tatsächlich etwas mit diesen Gartenabfällen zu tun.
Die Laubrente steht denjenigen zu, deren Grundstück sehr stark durch den Laubbefall des Nachbargrundstückes betroffen ist. Wenn also durch den Baum des Nachbarn eine wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks vorliegt und die Reinigung über das normale Maß hinausgeht, dann muss der Verursacher blechen. Ein jährlicher Geldbetrag für den Betroffenen ist somit fällig. Dieser Beitrag wird Laubrente genannt.
Wie wird die Höhe der Laubrente ermittelt?
Die Berechnung des Geldbetrags hängt von der Höhe des Laubbefalls und des Reinigungsaufwandes ab. Es wird ja nach Einzelfall entschieden und die Kosten werden gerichtlich festgelegt. § 906 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bildet die Grundlage für die Beantragung der Laubrente.
Sollten Ihnen auch das Laub des Nachbarn über den Kopf wachsen und es ist keine außergerichtliche Einigung möglich, könnte die Laubrente eine gute Lösung sein. (pdr)