Streit über KandidatenlistenAfD darf in Bremen und Bremerhaven nicht an Bürgerschaftswahl teilnehmen

Im Streit bei der AfD Bremen hat der Landeswahlausschuss entschieden. Die Partei wird von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen. Zwei konkurrierende Lager des AfD-Landesverbandes hatten je eine eigene Wahlliste eingereicht.
Entscheidung: Zwei Wahllisten sind nicht erlaubt

Seit dem Vormittag haben sie debattiert und gestritten: AfD-Abgeordnete untereinander und mit dem Landeswahlausschuss Bremen. Am Nachmittag steht die Entscheidung endgültig fest: Die AfD Bremen wird nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Und zwar in Bremen und Bremerhaven. Die Partei hatte zwei Wahllisten eingereicht. Laut Gesetz dürfe eine Partei nur eine Kandidatenliste einreichen. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand, der andere kam von einem Notvorstand.
Streit innerhalb der Bremer AfD
Die AfD Bremen gilt als tief zerstritten. Der vorläufige Höhepunkt des Streits ist jetzt der Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist die letzte vor der Wahl. Danach kann die AfD nur noch nach der Wahl das Wahlprüfungsgericht und dann den Staatsgerichtshof anrufen, wie es vom Wahlamt heißt. (dpa/mtu)




