Streit über KandidatenlistenAfD darf in Bremen und Bremerhaven nicht an Bürgerschaftswahl teilnehmen

AfD
Bei der Bürgerschaftswahl darf die AfD in Bremen und Bremerhaven nicht antreten. (Symbolbild) Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild
deutsche presse agentur

Im Streit bei der AfD Bremen hat der Landeswahlausschuss entschieden. Die Partei wird von der Bürgerschaftswahl ausgeschlossen. Zwei konkurrierende Lager des AfD-Landesverbandes hatten je eine eigene Wahlliste eingereicht.

Entscheidung: Zwei Wahllisten sind nicht erlaubt

Lange Gesichter bei der AfD. Die Partei darf nach einem parteiinternen Streit über zwei eingereichte Kandidatenlisten nicht bei der Bürgerschaftswahl teilnehmen.
Die AfD darf nach einem parteiinternen Streit über zwei eingereichte Kandidatenlisten nicht bei der Bürgerschaftswahl teilnehmen.
RTL Nord, RTL Nord, RTL Nord

Seit dem Vormittag haben sie debattiert und gestritten: AfD-Abgeordnete untereinander und mit dem Landeswahlausschuss Bremen. Am Nachmittag steht die Entscheidung endgültig fest: Die AfD Bremen wird nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen. Und zwar in Bremen und Bremerhaven. Die Partei hatte zwei Wahllisten eingereicht. Laut Gesetz dürfe eine Partei nur eine Kandidatenliste einreichen. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand, der andere kam von einem Notvorstand.

Streit innerhalb der Bremer AfD

Die AfD Bremen gilt als tief zerstritten. Der vorläufige Höhepunkt des Streits ist jetzt der Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist die letzte vor der Wahl. Danach kann die AfD nur noch nach der Wahl das Wahlprüfungsgericht und dann den Staatsgerichtshof anrufen, wie es vom Wahlamt heißt. (dpa/mtu)