Union und Opposition werfen Lambrecht mangelnden Willen zur Einigung vor
Verhandlungen gescheitert: Kinderrechte werden nicht im Grundgesetz festgeschrieben

Kinderrechte ins Grundgesetz? Nicht mehr unter dieser Regierung. Die Verhandlungen darüber sind gescheitert. Das hat Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht mitgeteilt. Sie sei zutiefst enttäuscht, erklärte die SPD-Politikerin. Zuvor war die abschließende Verhandlungsrunde mit Vertretern von Bundestagsfraktionen ohne Ergebnis geblieben.
Für eine Änderung braucht es die Zwei-Drittel-Mehrheit

Union und Opposition warfen Lambrecht mangelnden Willen zur Einigung vor. "Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird", erklärte die SPD-Politikerin. Sie bedauere "zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat".
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, weshalb die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Unterstützung wichtiger Teile der Opposition benötigen.
Im Grundgesetz sollte eigentlich der Artikel 6 ergänzt werden. So sollte die Pflege und Erziehung der Kinder „unter Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer wachsenden Selbstständigkeit“ zur Pflicht der Eltern werden. Außerdem sollte folgender Abschnitt ergänzt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.“
Kinderschutzorganisationen fordern es seit Jahren
Kinderschutzorganisationen fordern den Schritt seit Jahren. Durch die Festschreibung in der Verfassung, so argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Diskussionen gab es in den Gesprächen darüber, ob durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte, was zuletzt insbesondere die Union umtrieb. Teile der Opposition wollten die Grundgesetzänderung auch mit einem umfassenderen Diskriminierungsverbot verbinden. (dpa/eku)