Düsseldorfer Tabelle 2022

So viel Unterhalt steht Ihrem Kind zu

Sad girl stands with a bear in the office. The family came to the lawyer in the office and found out that they had lost the case in court.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.
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Für Familiengerichte und Geschiedene oder getrennt lebende Eltern ist die "Düsseldorfer Tabelle" die Richtschnur für den Unterhalt, der Kindern zusteht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzt jährlich die neuen Sätze fest. Die "Düsseldorfer Tabelle" sieht seit 1. Januar 2022 erstmals bis zu vierstellige Unterhaltsbeträge vor. Allerdings liegt die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr in vielen Fällen unter einem Prozent.
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Was steht in der "Düsseldorfer Tabelle"?

Seit 1962 gibt es die "Düsseldorfer Tabelle". Sie dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Tabelle ist nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen gegliedert: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für den Nachwuchs. Je älter die Kinder werden, desto höher wird auch der Unterhaltssatz.

Anmerkung des Gerichts zur Tabelle:
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen angemessen sein.

Die Beträge für den Kindesunterhalt sind alle in Euro.

Der Mindestunterhalt beträgt laut der Tabelle ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

Der Unterhalt wird mit der Tabelle den Einkommensklassen der Unterhaltspflichtigen entsprechend errechnet. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 Jahreab 18 Jahre
1.bis 1.900 Euro396455533569
2.1.901 - 2.300 Euro416478560598
3.2.301 – 2.700 Euro436501587626
4.2.701 – 3.100 Euro456524613655
5.3.101 – 3.500 Euro476546640683
6.3.501 – 3.900 Euro507583683729
7.3.901 – 4.300 Euro539619725774
8.4.301 – 4.700 Euro571656768820
9.4.701 – 5.100 Euro602692811865
10.5.101 – 5.500 Euro634728853911
11.5.501 – 6.200 Euro666765896956
12.6.201 – 7.000 Euro6978019391002
13.7.001 – 8.000 Euro7298389811047
14.8.001 – 9.500 Euro76187410241093
15.9.501 – 11.000 Euro79291010661138

Unterhalt für Kinder im Studium oder mit eigenem Haushalt

Laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf beträgt der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Von dem Betrag von 860 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.

Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle für Einkommen bis zu 5.500 Euro bleiben gegenüber 2021 unverändert. Dafür wurde die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen aufgestockt bis zu einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro.(aze)