2.000 Euro monatlich mehr auf dem Konto!Ungerecht?! - Wer noch mehr Kindergeld bekommt als Sie

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250 Euro Kindergeld pro Monat gibt es vom Staat für alle Familien. Für wirklich ALLE Familien? Nein, einige bekommen sogar noch mehr Geld.
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von Kathrin Hetzel

Ist das nicht ungerecht?
Seit Anfang des Jahres bekommen alle Familien ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro – ganz unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren. Eine Berufsgruppe bekommt darüber hinaus aber noch zusätzliches Geld als Familie und für ihre Kinder. So sind teilweise nochmal DEUTLICH höhere Beträge drin.

Wer bekommt noch mehr Kindergeld?

Für Beamtinnen und Beamten, die beim Staat oder Land angestellt sind, gibt es den sogenannten Familienzuschlag. Dieser wird zusätzlich und unabhängig vom staatlichen Kindergeld, was alle Familien in Deutschland bekommen, ausgezahlt. Der Familienzuschlag basiert auf einem Zweistufen-System, mit laut Bundesbesoldungsgesetz festgesetzten Zahlungen:

  • Stufe 1, der so genannte Verheiratetenzuschlag: gilt für Verheiratete, Verpartnerte (Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben), Verwitwete und Geschiedene: 153,88 Euro mehr Gehalt pro Monat.

  • Stufe 2, der so genannte Kinderzuschlag: gilt für jedes kindergeldberechtigte Kind: 285,40 Euro für das erste Kind. Für das zweite zu berücksichtugende Kind erhöht sich der Zuschlag um 131,52 Euro, ab dem dritten Kind um 409,76 Euro.

Viele Beamte sind allerdings nicht beim Bund angestellt, sondern direkt bei einem Bundesland. Hierbei hat jedes Bundesland nochmal eigene Sätze für den Familienzuschlag. Eine Beispielrechnung zeigt, dass hierbei für Beamte nochmal ein deutlich höherer Familienzuschlag drinnen sein kann.

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Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.

Beispielrechnung: So sind schnell 2.000 Euro mehr Geld für Beamte drin!

Im Steuerjahr 2023 verdient eine verbeamtete Lehrerin oder Lehrer an einem Gymansium in NRW (wohnhaft in Köln, Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 5) 4.691,58 Euro brutto als Grundgehalt.

So verändert sich das Gehalt, wenn die einzelnen Stufen des Familienzuschlags dazu kommen:

  • verheiratet: 4.844,26 Euro brutto, 3.740,76 Euro netto (+ Familienzuschlag Ehe: 152,68 Euro)

  • mit einem Kind: 5.390,76 Euro brutto, 4.067,26 Euro netto (+ 1. Kind, *Mietenst. VI: 546,50 Euro)

  • mit zwei Kindern: 6.034,77 Euro brutto, 4.425,34 Euro netto (+ 1. Kind, Mietenst. VI: 546,50 Euro, + 2. Kind, Mietenst. VI: 644,01 Euro)

  • mit drei Kindern: 6.864,52 Euro brutto, 4.865,22 Euro netto (+ 1. Kind, Mietenst. VI: 546,50 Euro, + 2. Kind, Mietenst. VI: 644,01 Euro, + 3. Kind: 829,75 Euro)

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Warum gibt es so viel mehr Geld für Beamten-Kinder?

Der Grund für das hohe zusätzliche Kindergeld für Beamte ist das so genannte Alimentationsprinzip. Laut Bundesinnenministerium gehört es zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums: „Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.“ Dazu gehört auch die Versorgung der Angehörigen – also Familie und Kindern.

So soll sichergestellt werden, dass der Beamte sich voll und ganz auf seine Arbeit beim Staat oder Land konzentrieren kann, und wirtschaftlich unabhängig sein kann.

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