Taxi-Konkurrent bei Stiftung Warentest: Fahrt für 5.000 Euro

Eigentlich war Uber eine lange Zeit lang eine App, mit der man nur professionelle Chauffeurdienste bestellen konnte. Dann kam UberPop – und mit der Erweiterung auf private Fahrer der rechtliche Ärger. Wie Stiftung Warentest aufzeigt, beschränkt sich dieser nicht nur auf die Betreiber der App, sondern betrifft auch auf die Fahrer selbst: Diese sind als Uber-Fahrer mangelhaft versichert und müssen im Falle eines Unfalls bis zu 5.000 Regress an die eigene Versicherung zahlen.
Der Taxi-Konkurrent Uber erfreut sich trotz juristischen Auseinandersetzungen in großen Teilen der Welt – auch in Deutschland – großer Beliebtheit. Das liegt allerdings sicherlich nicht am Schutz der Fahrer: Zwar sind diese im Fall eines Unfalls durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Die Versicherung kann allerdings bis zu 5.000 Euro von einem Uber-Fahrer zurückverlangen.
Hier wird mehr riskiert, als den Fahrern bewusst ist
Viele private Uber-Fahrer riskieren wahrscheinlich mehr, als ihnen bewusst ist: Denn eigentlich muss eine gewerbliche Nutzung eines Autos immer der Versicherung vorher mitgeteilt werden. Das gilt auch für die Nutzung des eigenen Wagens als Uber-Taxi. Weiß die Versicherung nichts von der kommerziellen Nutzung, kann sie im Schadenfall Regresse vom Fahrer fordern, sprich: Ihn mit einer Summe von bis zu 5.000 Euro belasten - das geht aus dem Paragrafen 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsordnung hervor. Dazu kann die Versicherung wegen der Lüge dem Fahrer eine Vertragsstrafe auferlegen.
Das Unternehmen Uber verspricht zwar auf der eigenen Internetseite, für Unfälle mit einer Summe von 3,7 Millionen Euro zu haften. Davon ist im Vertrag, den alle privaten Uber-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma RasierOperations B.V. eingehen allerdings nicht mehr viel zu sehen: Hier werden die Risiken deutlich auf den Fahrer verlagert. Ist ein privater Uber-Fahrer an einem Unfall schuld, holt sich das Unternehmen letztendlich das Geld von ihm zurück. Nutzer der App, die den Vertrag anfechten wollen, haben schlechte Karten: Für den Vertrag gilt niederländisches Recht.