Super-GAU: Was können Sie tun?

ARCHIV - Ein Warnschild steht vor dem Kühlturm des Atomkraftwerkes Isar 1 und 2 nahe Essenbach (Niederbayern), aufgenommen am 19.01.2008. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Dienstag (15.03.2011) mit den Bundesländern darauf verständigt, dass die sieben vor 1980 gebauten deutschen Kernkraftwerke vorübergehend abgeschaltet werden. Die vorübergehende Abschaltung betrifft die AKW Neckarwestheim I, Philippsburg I (Baden-Württemberg), Biblis A und B (Hessen), Isar I (München), Unterweser (Niedersachsen) und das ohnehin stillstehende AKW Brunsbüttel (Schleswig-Holstein). Die deutschen Atommeiler lieferten zuletzt rund 23 Prozent des Stroms. Foto: Armin Weigel dpa/lby  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Das Schlimme vorweg: Besonders viel kann man nicht tun, um der Strahlung zu entgehen - zumindest wenn man dicht am Unglücksort ist.

Deswegen ist als erste Schutzmaßnahme eine Evakuierung im Umkreis des Reaktors erforderlich. In welchem Radius, können nur vor Ort die Katastrophenschutzbehörden entscheiden.

Unmittelbare Strahlenschäden sind unter einer Strahlendosis von 100 Millisievert nicht zu befürchten. Die Maßeinheit Sievert (Sv) gibt die biologische Wirkung der radioaktiven Strahlung auf Menschen, Tiere oder Pflanzen an. Sie setzt die Masse des betroffenen Objekts in Bezug zur aufgenommenen Strahlungsenergie. In Deutschland wird bei einem kerntechnischen Unfall ab einer erwarteten Strahlendosis von 10 Millisievert der Aufenthalt in Gebäuden empfohlen und ab einer erwarteten Strahlendosis von 100 Millisievert die Umgebung evakuiert.

Allgemeine Verhaltensweisen

Zu Hause bleiben: Radioaktive Stoffe, die bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk freigesetzt werden, werden mit der Luft transportiert und lagern sich dabei auf dem Boden ab. Der Aufenthalt in Gebäuden schützt vor dem Einatmen radioaktiver Stoffe und vor der von radioaktiven Stoffen ausgehenden Strahlung. Aufenthalt im Freien sollten vermieden werden.

Schutz in fensterlosen Kellern suchen: Die beste Abschirmung besteht in innenliegenden Räumen oder Kellern. Hier schützen Wände und umliegendes Erdreich vor eindringender Strahlung.

Fenster und Türen geschlossen halten und Klima- sowie Lüftungsanlagen ausschalten: So wird der Luftaustausch reduziert und vermieden, dass radioaktive Stoffe ungehindert ins Haus gelangen.

Sollte sich ein Aufenthalt im Freien nicht vermeiden lassen, muss die Kleidung danach schnellstens gewechselt werden. Oberbekleidung und Schuhe am besten in Plastikbeuteln verstauen und verschließen. Gründlich Hände und Kopf und alle weiteren unbedeckten Körperstellen unter fließendem Wasser waschen. Danach erst duschen!

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)