Brennstoffhilfe
Stichtag 20. Oktober! So noch 2.000 Euro sichern
Im Oktober läuft eine wichtige Frist ab – und dabei geht es um viel Geld.
Bis zu 2.000 Euro gibt es als Heizkostenzuschuss vom Staat. Wer bis zum 20. Oktober noch keinen Antrag gestellt hat, geht aber leer aus.
Heizkostenhilfe muss beantragt werden
Berechtigt sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen. Das sind vor allem Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas, aber auch Scheitholz und Kohle/Koks.
Nicht betroffen sind Gas- und Fernwärmekunden: Sie haben bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung erhalten. Außerdem greifen bei ihnen automatische Preisbremsen.
Lese-Tipp: Gaspreisbremse – das müssen Sie jetzt als Kunde beachten!
Wichtig! Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, muss bis zum 20. Oktober 2023 ein Antrag gestellt werden.
Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die zentrale Plattform Antrag Brennstoffhilfe.
Anträge für Hilfen in Bayern müssen über die Förderplattform Energie-Härtefallhilfe für private Haushalte Bayern eingereicht werden.
Anträge für Hilfen in Nordrhein-Westfalen (Heizkostenhilfe NRW) müssen an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Anträge für Hilfen in Berlin (Heizkostenhilfe Berlin) werden von der Investitionsbank Berlin betreut.
Die Anträge sollten nicht mehr als 15 Minuten benötigen. Es entstehen dabei keine Kosten.
Weitere Voraussetzungen für die Brennstoffhilfe
Die Heizkostenhilfe ist laut dem Bundeswirtschaftsministerium an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Energiekosten müssen im Zeitraum zwischen dem 1.1.2022 und dem 1.12.2022 entstanden sein.
Die Energiekosten müssen mehr als das Doppelte gegenüber dem Durchschnittswert 2021 betragen.
Erstattet werden die Mehrkosten für die Energieträger Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Antragsberechtigt ist übrigen allein der Betreiber einer Feuerstätte bzw. Heizungsanlage.
In den meisten Fällen sind Mieter nicht Betreiber der Feuerstätte, sondern der Vermieter. Faustregel: Wenn Mieter ihre Heizkosten an den Vermieter zahlen, muss normalerweise auch der Vermieter die Härtefallhilfen beantragen.
Die Höhe der Härtefallhilfe beträgt übrigens 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten. Das bedeutet: Eine Verdoppelung der Heizkosten muss man hinnehmen. Für jeden Cent, der darüber hinausgeht, zahlt der Staat 80 Prozent Zuschuss bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro.
Insgesamt stellt der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro bereit. Ist der Topf leer, gibt es auch kein Geld.