Finanzamt startet „einfachELSTER“Steuererklärung: Einfache elektronische Anträge für Rentner – So geht’s!

Jährlich grüßt die Steuererklärung! Für viele sind die elektronischen Anträge ein lästiges Unterfangen. Vor allem für die ältere Generation ist das elektronische Ausfüllen der Formulare über das Internet keine Selbstverständlichkeit. Eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre soll jetzt Abhilfe schaffen.
ESLTER: Steuererklärung online einreichen
Wer bei der Steuererklärung keinen Steuerberater zu Rate zieht, der kann sie über das „ELSTER“-Portal einfach selbstständig online einreichen. Für Steuermuffel bietet „ELSTER“ zwar Hilfefunktionen und Hinweise, doch vor allem Rentner und Pensionäre haben bei der Steuererklärung online oft Probleme. Deshalb gibt es seit dem 31. März 2022 „einfachELSTER“, eine vereinfachte Version des Online-Portals, wo Rentner und Pensionäre ihre Steuererklärung abgeben können. Und so geht’s.
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Steuererklärung über „einfachELSTER“ – Wer kann den Service nutzen?
Personen, die inländische Renteneinkünfte oder Pensionen erhalten
sowie
ggf. Kapitaleinkünfte (die unter dem Sparerpauschbetrag liegen) erhalten
ggf. weitere Einkünfte aus einem Minijob erhalten
Registrierung für „einfachELSTER“: So geht’s
Seit dem 31. März 2022 können Sie sich unter www.einfach.elster.de registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer, die Sie auf ihrem Einkommensteuerbescheid finden. Sollten Sie noch keine Identifikationsnummer haben, können Sie diese unter www.identifikationsmerkmal.de beantragen. Außerdem müssen Sie bei der Registrierung Ihr Geburtsdatum angeben.
Wenn die Registrierung bei Elster abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Schreiben per Post. Darin befindet sich Ihre Zugangsnummer für „einfachELSTER“.
Steuererklärung erstellen und einreichen: Das gilt für Rentner und Pensionäre
Unter „einfachELSTER“ können Sie nun Ihre Steuererklärung starten. Viele Angaben wie Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt vor und sind im Antrag schon vorausgefüllt. Bereithalten sollten Sie beim Antrag aber Ihre steuerliche Identifikationsnummer, Ihre Kontonummer bzw. IBAN sowie Rechnungen und Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können. Bei Rentnern betrifft das zum Beispiel:
Krankheits- und Pflegekosten: Dazu gehören beispielsweise der pflegebedingte Aufenthalt in einem Seniorenheim oder die Pflege zu Hause. Viele vom Arzt verordnete Krankheitskosten gelten zudem als außergewöhnliche Belastungen und sind ebenfalls absetzbar
Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro: Wenn Sie als Hinterbliebener Rente oder Leistungen nach dem Tod eines Angehörigen erhalten
Behinderten-Pauschbetrag: Seit 2021 kann dieser Betrag ab einem Behinderungsgrad von 20 beantragt werden, dafür halten Sie ggf. Ihren Ausweis bereit
Werbungskosten: Für jeden Rentner berücksichtigt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Sollten Sie höhere Kosten gehabt haben, sollten Sie diese unbedingt angeben. Zu den Werbungskosten gehören z.B. Rechnungen für Handwerker, Kontoführungsgebühren, Kosten für Steuersoftware oder Steuerberater
Sonderausgaben: Auch hier berechnet das Finanzamt eine Pauschale, die beträgt 36 Euro. Darunter fallen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
Rente: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Alle Rentner und Pensionäre, deren Bruttorente den Grundfreibetrag von 9.984 Euro pro Jahr (als Alleinstehende) bzw. 19.968 als Ehepaar übersteigt, müssen eine Steuererklärung abgeben. Wie viel Sie von Ihrer Rente versteuern müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind. Liegt der Start in den Ruhestand vor 2005, müssen Sie 50 Prozent Ihrer Rente versteuern. Seitdem steigt der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich, liegt 2022 bereits bei über 80 Prozent. (kmo)