Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Wulff-Freispruch ein

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Revision gegen den Freispruch von Ex-Bundespräsident Christian Wulff eingelegt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur reichte die Behörde beim Landgericht in Hannover ihren Antrag ein. Eine inhaltliche Begründung lieferte die Behörde zunächst nicht. Diese muss sie erst vorlegen, wenn ihr das Gericht eine schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung zugestellt hat.

Ob der Korruptionsprozess gegen Wulff damit erneut aufgerollt werden muss, hat nun der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe zu entscheiden. Damit eine Revision Erfolg hat, muss die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen. Die Revision hatte sich bereits vor der Urteilsverkündung angedeutet. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer betont, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt.