Hunde rissen Katze auf sein Kommando in Stücke

Wegen schrecklichem Tierquälervideo: Gericht verurteilt Jäger zu Geldstrafe und Jagdverbot

In einem Video war zu sehen, wie mehrere Hunde eine Katze zerfetzten. Ihr Herrchen feuerte die Hunde an und teilte das Video später sogar in den sozialen Medien.
Patrick N. hatte seine Jagdhunde auf eine Katze gehetzt.
Privat

Tierquäler-Video: Amtsgericht Simmern fällt Urteil

Fünf Jagdhunde, die eine wehrlose Katze zerfetzen, begeistert angefeuert von ihrem Herrchen, alles auf Video aufgenommen. In diesem beispiellosen Fall von Tierquälerei aus dem Jahr 2017 hat das Amtsgericht Simmern nun ein Urteil gesprochen. Jäger Patrick N. muss nicht ins Gefängnis, bekam aber eine Geldstrafe und ein Jagdverbot aufgebrummt.

Geldstrafe und Jagdverbot für Tierquäler

„Jawohl, jawohl, du feines Mädchen“, hatte N. seine Hunde in dem Video, das RTL vorliegt, jedoch bewusst nicht gezeigt werden soll, angefeuert. Der Jäger postete die Szenen später in mehrere Gruppen in den sozialen Medien. Ein anderer Jäger hatte das Video daraufhin an eine Tierschutzorganisation, die Anzeige erstattete, weitergeleitet.

Der Verurteilte muss nun 5.000 Euro Strafe an die Tierhilfe Rhein-Hunsrück zahlen, zudem bekam er ein fünfjähriges Jagdverbot auferlegt und darf fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten. Außerdem muss der Jäger die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Dies sei ein „wirklich gutes Ergebnis“ sagte Dr. Edmund Haferbeck von der Tierschutzorganisation PETA, der dem Jäger „Tierquälerei aus Spaß und Killerlust“ vorwarf. Auch Günther Klein, Pressesprecher des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz, begrüßte das Urteil. Die in dem Video gezeigten Szenen seien „überhaupt nicht zu verantworten“ und „mit unserem Ethos als Jäger unvereinbar“, so Klein.

Jäger bereut seine Tat nicht

N. hatte die Tat vor Gericht gestanden, bestand jedoch darauf, dass sein Verhalten richtig und rechtmäßig gewesen sei. Er bereue seine Tat nicht sagte er im Anschluss an die Gerichtsverhandlung – trotz des für ihn äußerst kostspieligen Urteils.

Weiter wollte sich der Jäger aus Tiefenbach nicht äußern. Es sei ihm zu gefährlich, so N. Ihm zufolge hätten mehrere Tierschützer bereits damit gedroht, ihn umzubringen.

Entsprechend des Paragraphen 17 des Tierschutz-Gesetzes hatten N. bis zu zwei Jahre Haft gedroht. Weil er sich vor Gericht geständig gezeigt hatte, kam er letztlich allerdings mit einer Geldstrafe sowie einem Jagd- und Tierhalteverbot davon. (jda)